Rhein-Neckar-Kreis: Corona Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Wer aus Risikogebiet einreist, muss sich bei Ortspolizeibehörde melden / Bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses gilt auch die Quarantänepflicht

Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)
Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)

Heidelberg – Seit dem 8. August 2020 sind Einreisende aus Risikogebieten dazu verpflichtet, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen. Alternativ können die Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses müssen sich Einreisende aus Risikogebieten unverzüglich und auf direktem Weg in Quarantäne begeben. Unabhängig von der Testung sind Einreisende aus einem Risikogebiet nach wie vor verpflichtet, ihren Aufenthaltsort bei der zuständigen Ortspolizeibehörde unter ortspolizei@schwetzingen.de zu melden. Auch die letztendliche Aufhebung der Quarantäne wird durch die Ortspolizeibehörde entschieden. Die jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) abrufbar.

Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf es bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

In Schwetzingen ist die Ortspolizeibehörde im Ordnungsamt die Anlaufstelle für Reiserückkehrer. Das Rathaus bittet alle Reiserückkehrenden und Einreisenden aus Risikogebieten von persönlichen Vorsprachen abzusehen und telefonisch (06202/87-233) oder per E-Mail (ortspolizei@schwetzingen.de) Kontakt aufzunehmen.“


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