Frankenthal (ots) – Die 1. Große Strafkammer hat den Angeklagten am Montag 17.08.2020 wegen Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt sowie die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 23-jährige Angeklagte zunächst auf den 18-Jährigen Mann mit einem Hammer einschlagen und anschließend mit einem Messer auf ihn eingestochen hat, wobei er den Tod des Opfers billigend in Kauf nahm.
Dass der Angeklagte in Notwehr agiert oder dass es sich um einen Unglücksfall gehandelt haben könnte, schloss die Kammer bei ihrer Urteilsfindung aus.

Für den Schlag mit dem Hammer hielten die Richter eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, für die anschließende Tötung eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren für erforderlich und angemessen. Hieraus bildete die Kammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von insgesamt 12 Jahren und 6 Monaten.

Da das sachverständig beratene Schwurgericht davon ausgeht, dass der Angeklagte einen Hang zur Begehung von Straftaten aufweist und die Begehung vergleichbarer Straftaten in Zukunft wahrscheinlich ist, ordnete es die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

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