Korbach: Die Polizei-News

Symbolbild Polizeieinsatz

Polizei nimmt 36-Jährigen fest – Rauschgift, verbotenes Messer und Haftbefehl

Bad Arolsen (ots) – In der Nacht von Samstag auf Sonntag 02.08.2020 kontrollierte die Polizei Bad Arolsen zwei Männer auf dem Gelände einer Schule in Bad Arolsen. Während einer nach der Überprüfung entlassen werden konnte, musste ein 36-Jähriger die Beamten zur Polizeistation begleiten. Bei ihm fanden sie Rauschgift und ein verbotenes Messer. Zudem lag ein Haftbefehl vor.

Gegen 01.45 Uhr meldete ein aufmerksamer Zeuge zwei verdächtige Personen auf dem Gelände einer Grundschule in der Straße Neuer Garten. Die sofort nach dem Anruf am Schulgelände eingetroffenen Polizisten konnten zunächst keine Personen feststellen. Als sie aber ein verdächtiges Rascheln aus einem Gebüsch wahrnahmen, umstellten sie das Gelände. Auf gezielte Ansprache kam zunächst ein Mann aus dem Gebüsch, nach einiger Zeit auch der zweite Verdächtige. Beide Männer mussten sich anschließend einer polizeilichen Kontrolle unterziehen. Bei den Durchsuchungen der Personen wurden die Polizisten bei einem 36-Jährigen fündig. Er führte geringe Menge Betäubungsmittel und ein verbotenes Messer mit. Da die weitere Überprüfung ergab, dass gegen ihn Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag, folgte die Festnahme: Er musste die Polizisten zur Station begleiten.

Seinen 34-jährigen Begleiter entließ die Polizei noch am Kontrollort. Auf Fragen nach dem Grund des Aufenthaltes auf dem Schulgelände gaben beide Männer an, dass sie das auf einem mitgeführten Bollerwagen befindliche Holz in einem Geräteschuppen entsorgen wollten, dieser aber verschlossen gewesen sei. Am Schuppen konnten keine Aufbruchspuren festgestellt werden.

Der 36-Jährige Bad Arolser wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen ihn leitete die Polizei Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz ein

Betrüger am Telefon bleiben erfolglos – Falsche Gewinnversprechen und Falsche Polizeibeamte

Landkreis Waldeck-Frankenberg (ots) – Zahlreiche Anrufe von Betrügern erhielten gestern Bürger und Bürgerinnen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg: Entweder gaukelten die Anrufer einen vermeintlichen Gewinn vor oder sie stellten sich als Polizeibeamte vor. In allen Fällen fielen die Angerufenen, überwiegend Senioren und Seniorinnen, nicht auf die Betrüger herein.

  • Gewinnversprechen

Sie bekommen per Telefon, E-Mail oder Post, eine Nachricht, die lautet: Sie haben gewonnen! Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht bekommt, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln. Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer ähnlich: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel eine kostenpflichtige Hotline (Telefondienst) anzurufen, “Gebühren” zu bezahlen oder Gutscheinkarten zu kaufen.

So erging es auch einem 77-jähriger Korbacher, der am Dienstag (4. August) einen Anruf einer angeblichen Lotteriegesellschaft erhielt. Ihm wurde mitgeteilt, dass er 9.000 Euro gewonnen haben soll. Für die Geldübergabe wurde ein Termin am nächsten Tag vorgeschlagen, bei dem ein Mitarbeiter der Lotteriegesellschaft und ein Notar das Geld bringen sollten. Der Korbacher sollte dafür 1.000 Euro Gebühren bezahlen. Der Mann fiel nicht auf den Betrüger herein und verständigte die Polizei.

Ähnliche Anrufe gingen bei einer 66-jährigen Frau aus Bad Arolsen ein. Am Montag (3. August) teilte ihr der Anrufer mit, dass sie einen Bargeldbetrag in Höhe von 48.500 Euro gewonnen habe. Sie könne den Gewinn zuhause oder auch bei einem zu vereinbarenden Termin an einer Bank entgegennehmen. Am Dienstag (04.08.2020) rief der Betrüger erneut mehrfach bei der Bad Arolserin an. Er wollte einen zeitnahen Übergabetermin für den vermeintlichen Gewinn vereinbaren. Nachdem die Angerufene fragte, welchen Betrag sie zunächst vorab zu zahlen habe, wurde ihr mitgeteilt, dass sie “lediglich” das überbringende Sicherheitsunternehmen zu bezahlen habe. Da die Frau auch an keiner Lotterie teilgenommen hatte, wurde sie misstrauisch und verständigte die Polizei.

Tipps der Polizei zum “Gewinnversprechen”

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).

Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

  • Falsche Polizeibeamte

Am Dienstag (4. August) versuchten Betrüger mit der Masche “Falscher Polizeibeamter” überwiegend ältere Menschen aus Frankenberg und Bad Arolsen um ihre Ersparnisse zu bringen. Die Betrugsmasche war den Angerufenen größtenteils bekannt, alle erkannten schnell, dass der Anrufer kein richtiger Polizist war.

Gestern häuften sich die Anrufe bei der Polizei: In Frankenberg und Bad Arolsen erhielten überwiegend ältere Menschen einen Anruf eines falschen Polizeibeamten. Fast immer stellte sich der Anrufer als “Herr Weber” von der Polizei vor, teilweise nannte er auch seinen angeblichen Dienstgrad “Polizeihauptkommissar”. Es folgten die nicht mehr neuen Geschichten, dass ein Einbrecher in der Nachbarschaft festgenommen worden sei oder man ein Smartphone sichergestellt habe. Bei dem Einbrecher habe man einen Zettel oder auf dem Smartphone eine Liste gefunden. Auf dem Zettel oder der Liste vom Smartphone stehe der Name und die Anschrift des Angerufenen. Der angebliche “Herr Weber” erklärte nun, dass man befürchte, dass auch bei dem Angerufenem eingebrochen werden soll. Er fragte nach Wertsachen, die in Sicherheit gebracht werden müssten. In einem Fall stellte sich der Betrüger am Telefon als Polizist vom LKA München vor. Auch ihm ging es um Wertsachen. Er erzählte, dass morgen aus München Beamte kommen, die sich um die Bürger auf einer sichergestellten Liste kümmern werden. Man wolle sämtliche Wertgegenstände sicherstellen, damit künftigen Straftaten verhindern werden können.

Die Angerufenen reagierten in allen Fällen richtig: Spätestens bei der Frage nach Wertsachen erkannten sie den Betrugsversuch, beendeten das Telefonat und erstatteten Anzeige bei der Polizei.

Tipps der Polizei zu “Falscher Polizeibeamter”

Die Betrüger scheitern, wie gestern in Frankenberg und Bad Arolsen, in den meisten Fällen. Da es aber in einigen Fällen leider tatsächlich zu einer Übergabe von hohen fünfstelligen Beträgen durch Senioren an die Betrüger kam, warnt die Polizei erneut gibt folgende Tipps:

Die “echte” Polizei erfragt am Telefon keine Details zu Kontodaten oder Wertgegenständen im Haus.
Die Polizei fordert Sie niemals auf, Banküberweisungen oder Bargeldabhebungen durchzuführen.
Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen oder familiären Verhältnissen preis.

Seien Sie misstrauisch: Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit. Sie haben immer Zeit für eine Rücksprache mit Angehörigen, Vertrauenspersonen und der örtlichen Polizei.
Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.

Informieren Sie sofort die Polizei über die 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt. WICHTIG: Beenden Sie das vorige Telefonat unbedingt durch Auflegen und wählen erst nach einigen Minuten die 110. Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Sprechen Sie mit Angehörigen, die Opfer werden könnten, über die Betrugsmaschen “Gewinnversprechen” und “Falscher Polizeibeamter”.


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