Masken, Denunzianten und Hausverbote – Wie man sich wehren kann

Quelle: Youtube - Videos im Artikel
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Metropolchronicles – Masken, Denunzianten und Hausverbote – Wie man sich wehren kann – 31.07.2020 – Telegramkanal Metropolchronicleswww.metropolchronicles.de

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Die Denunziation nimmt zu. Etwas, was man vor wenigen Monaten noch nicht für möglich gehalten hätte, ist Realität. Die tägliche Denunziation durch die „besorgten“ Mitbürger.

Und das ist durchaus raffiniert. Denn vielerorts setzen die Ordnungskräfte die unsägliche Maskenverordnung nicht mehr durch. An diese Stelle sind die „besorgten“ Bürger und die pflichtbewussten Mitarbeiter in so manchem Unternehmen getreten.

Jene besondere Spezies, die sofort zur Stelle ist, wenn man das Zeichen der Unterordnung verweigert. Getoppt wird das nur noch von denjenigen, die die Maske im Freien oder im Auto tragen. Diesen Mitläufern ist nicht mehr zu helfen.

Während die meisten Politiker die Masken nur bei Presseaufnahmen tragen und sich auch sonst nicht an Abstandsregeln halten, wird vom unterdrückten Volk verlangt unter Androhung von menschenunwürdigen Repressalien, sich dieser Show zwangsweise anzuschließen.

Die Verordnungen lassen Ausnahmen zu. Und um diese Ausnahme geht es im folgenden hitzigen Gespräch:

Der Klassiker

Wir beobachten es täglich im Supermarkt. Kaum haben wir das Geschäft betreten, kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter und beginnt uns zu drangsalieren.

„Wo ist ihre Maske?“ dröhnt es in einem sehr herablassenden, zurückhaltend giftigen Ton. Du antwortest folgerichtig: „Ich besitze so etwas nicht. Ich bin ein freier Mensch“.

„Dann dürfen wir sie nicht bedienen“, knallt die Mitarbeiterin Dir, dem Widerständler ins Gesicht.

Man sieht, dass sie sich in ihrer Macht bestätigt fühlt. Dank Corona hat sie nun die Möglichkeit und die billigen Machtinstrumente endlich gegen dich, du Querulant vorzugehen. Sie ist für wenige Sekunden wer. Sie darf nun eine Anordnung, die immerhin von der Landesregierung kommt, durchsetzen. Welch ein Machtgefühl muss das sein.

Dann stellen sich Lebensältere in gebührendem Abstand dazu und nicken fleißig den gesamten Corona-Blödsinn ab. Hauptsache anpassen. Niemand hinterfragt, ob es diese Pandemie jemals gegeben hat. Niemand traut sich dagegen vorzugehen. Deutschland du gehst gerade wieder in sehr finstere Zeiten zurück. Viele der Gesichtslappenträger nehmen das nicht wahr.

„Ich muss diese Maske nicht tragen. Für mich gilt der Tatbestand der Ausnahme“, sagst du in der Hoffnung, dass man dich dann in Ruhe lässt. Doch auch das führt nicht zum Erfolg.

„Haben Sie ein Attest?“. Dann dreht sich die vermeintlich Mächtige um und grinst, den Umstehenden zu. „Das erkennen wir ohnehin nicht an“.

Dir steigt es langsam aber sicher hoch. Du entgegnest: „Ja, ich habe ein Attest.
„Dann zeigen sie es mir“, droht die machtaufgeladene Dame fordernd.

„Nein, das fällt unter den Datenschutz. Was glauben Sie warum ein Arzt Schweigepflicht hat? Sie könnten schon alleine aus der Fachrichtung des Mediziners Rückschluss auf meine Behinderung oder Krankheit schließen. Dazu haben Sie nicht das Recht“.

Ihr hämisches Grinsen, wird durch das scharfe Blitzen in ihren Augen verstärkt.
„Dann muss ich sie bitten unser Geschäft zu verlassen. Oder ich hole den Geschäftsführer. Er wird ihnen Hausverbot erteilen. Wir wollen auf keinen Fall, dass sie jemanden anstecken.“, frotzelt die besorgte Mitarbeiterin hinterhältig.

„Ich bin gesund. Ich habe kein Corona. und ausserdem ist es Sommer. Da hieß es noch vor Monaten, dass kein Virus den Sommer überlebt. Der R-Wert ist seit Monaten unter 1. Ärzte und Rechtsanwälte schließen sich gegen die unsäglichen Coronamaßnahmen zusammen …“
Dann unterbricht sie mich: „Mit ihnen diskutiere ich nicht. Sie verlassen bitte sofort unser Geschäft“.

Logisch, denn gegen diese Argumente hat sie, ihr Marktleiter, ihr Regionalleiter, die Geschäftsleitung und die Besitzerfamilie nichts entgegenzusetzen. Gerade in der Lebensmittelbranche ist die Drangsalierung und Nötigung offensichtlich.

Die Anwesenden sind zufrieden. Schließlich geht es nicht, dass alle Masken tragen und Querulanten mit so billigen Argumenten, wie ärztliche Schweigepflicht durchkommen. Ordnung und Recht muss sein. Trotz Corona-Show.

An dieser Stelle verlässt du den Markt. Du hattest keine weitere Lust in die Eskalation zu gehen. Doch genau das ist der Punkt. Die Polizei wird in den meisten Fällen nicht tätig. Dafür sind es die „besorgten“ Bürger die dich anblaffen, denunzieren und von oben herab anschauen. Die dir ein mieses Gefühl versuchen einzupflanzen. Du bist der Verbreiter des tödlichsten Virus der Menschheit. Du Volksschädling.

Fiktion?

Wer nun glaubt, dies wäre ein fiktiver Fall gewesen. Weit gefehlt. Es hat sich genauso in einer Stadt in Rheinlandpfalz in einem Supermarkt zugetragen.

Wir fragen uns, warum sind alle so geil diese Maske zu tragen? Wer die Maske tragen möchte, kann dies bis zum St. Nimmerleinstag tun. Er oder sie sollen lediglich freidenkende Menschen in Ruhe lassen.

Vorhersage

Wenn diese Corona-Show vorüber ist. Wenn die Wahrheit ans Licht kommt. Sagen wir mal wir sind 1 Jahr weiter. Und schauen dann zurück und fragen wer diese Maske getragen hat. Dann wird plötzlich niemand mehr zugeben, dass er dem größten Schwindel der Menschheit aufgesessen war. Dann hat niemand eine Maske getragen.


Der Leitfaden – so könntest Du reagieren:

Auszug aus: https://klagepaten.eu/mund-nasen-masken-juristisch-betrachtet

Hieraus ergibt sich, dass es juristisch betrachtet ausreicht, zu äußern, dass man die Maske nicht trägt. Sollten die Ladeninhaber darauf bestehen, kann folgender Leitfaden helfen:

  • Ich trage keine Maske.
  • Ich muss keine Maske tragen, für mich gilt ein Ausnahme-Tatbestand.
    Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
  • Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
    Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlung und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach §§ 1004 i.V.m. Art 2 Absatz 2 i.V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
  • Wenn Sie mich zwingen eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

Corona aus Sicht der Juristen – Sie lassen Euch nicht alleine

Wir empfehlen Euch das interessante Video von RA Dr. Kirsten König, Hamburg

www.klagepaten.eu

Geht auf die Seite. Dort findet ihr interessante Infos, Hinweise und Unterstützung wie ihr Euch verhalten könnt, wenn ihr dagegen vorgehen wollt.

 

RA Markus Haintz erzählt aus der Realität