Geheimzahlen haben auf Bankkarten und in der Geldbörse nichts zu suchen

Darmstadt (ots) – Da es immer wieder vorkommt, dass Taschendiebe nur wenige Minuten nach einem Diebstahl die Konten der Gestohlenen plündern, bittet die Polizei um besondere Vorsicht und einen sorgsamen Umgang bei der Aufbewahrung von Geheimzahlen:

Man ist Opfer eines Taschendiebstahls geworden, die Geldbörse ist weg und man hat im Anschluss den erheblichen Aufwand,  um seine persönlichen Papiere bei den zuständigen Behörden als entwendet zu melden und neue Dokumente zu beantragen.

Dabei kann das für die Opfer noch lange nicht das Ende des steinigen Weges sein. Sollten einem neben Ausweisen oder anderen Dokumenten noch die Bankkarten entwendet worden sein, ist höchste Aufmerksamkeit gefordert. Kontobewegungen sollten mit Argusaugen beobachtet werden, um Feststellungen zu illegalen und unerwünschten Kontobelastungen treffen zu können.

Leider muss durch die Polizei immer wieder festgestellt werden, dass Opfer dieser Eigentumsdelikte ihre Geheimzahlen der Bankkarten direkt in den Geldbörsen aufbewahren. Eine Tarnung der in der Regel vierstelligen PIN-Nummer als "Telefonnummer oder Geburtstag" wird dabei sehr schnell und leider viel zu oft durch die Täter durchschaut.

Auch die sofortige Sperrung der Bankkarten führt nicht immer zur Schadensbegrenzung, da die Diebe mit großem Geschick die Geldbörsen nach Tarnnummern durchforsten und sofort am nächsten Geldautomat mit der Bankkarte tätig werden. Die Opfer haben dabei oft den Diebstahl noch gar nicht bemerkt.

Die drei Eingabeversuche der geforderten PIN reichen dann leider fast immer aus, um die Konten bis an die Abhebungsgrenzen zu plündern.

Achten Sie darauf, dass die Geheimzahl nie direkt auf der Bankkarte steht oder mit dieser verwahrt wird. Auch nicht in verschlüsselter Form! Um den Tätern erst gar keine Möglichkeit zu bieten, lernen Sie die Zahl auswendig!