Ludwigshafen: Stadtnotizen 08.07.2020

Rathaus Ludwigshafen (Foto: Holger Knecht)
Rathaus Ludwigshafen (Foto: Holger Knecht)

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#deinkunststueck geht in die zweite Runde

#deinkunststueck, der interaktive Malwettbewerb für Kinder und Jugendliche in Ludwigshafen, geht in den Sommerferien in die zweite Runde. Teilnehmen können alle Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 16 Jahren aus dem gesamten Stadtgebiet.

Im Mittelpunkt steht dieses Mal die Miró-Wand des Wilhelm-Hack-Museums. Sie ist eine von vierzehn großformatigen Keramikwänden des spanischen Künstlers Joan Miró (1893 bis 1983). Die geschwungenen Formen erinnern an magische Lebewesen in turbulenter Bewegung. Schwarze Linien, Flächen und Punkte bilden ein quirliges Formengeflecht mit ausgemalten Flächen in Rot, Blau, Grün, Gelb und Weiß. Kinder und Jugendliche können sich ab sofort von der Formen- und Farbvielfalt Mirós beflügeln lassen, um mit Formen, Farben und Pinseln eine eigene Wand zu gestalten. Auf dem Jugendportal www.lu4u.de und der Internetseite www.wilhelmhack.museum finden Interessierte den Link zu der Online-Plattform, auf der die Kunstwerke gestaltet werden können.Ihre Ergebnisse können Kinder und Jugendliche bis 14. August 2020 über die E-Mailadresse jugend@ludwigshafen.de an das Jugendportal Lu4u senden. Hier wird dann nach den Sommerferien eine Bildergalerie erstellt und im Netz veröffentlicht. Im Anschluss entscheidet eine Jury, welche Bilder mit einem Preis prämiert werden.

Veranstaltet wird der interaktive Malwettbewerb vom Bereich Jugendförderung und Erziehungsberatung der Stadt in Kooperation mit dem Wilhelm-Hack-Museum. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von Kreativität und Selbstwert sowie die künstlerische und spielerische Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in Zeiten der Corona-Pandemie. Der Wettbewerb wird unterstützt durch die BASF SE.


Auch Bekannte und Freunde können Abschied nehmen

An einer Beisetzung dürfen neben Familienangehörigen auch Freunde oder Bekannte beiwohnen. Das teilt der Bereich Grünflächen und Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebes Ludwigshafen mit. Die allgemeine 10. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP hat weiterhin Bestand. Hierbei gilt unter anderem auch, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Die maximale Anzahl an Teilnehmer in den Trauerhallen beträgt höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter Grundfläche. Für die Trauerhallen in Ludwigshafen ergeben sich folgende maximale Teilnehmer zahlen, ohne Geistliche und Trauerredner: Hauptfriedhof 26, Friesenheim 12, Oggersheim 18, Rheingönheim 18, Maudach 7, Ruchheim 10, Oppau 12, Edigheim 7 und Mundenheim 10.

Die Bestattungsunternehmen erfassen die Personalien im Vorfeld, so dass Infektionsketten für die Dauer von 21 Tagen rasch und vollständig nachvollzogen werden können. An den Eingängen stehen Desinfektionsmittel für die Besucher bereit. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet. Der Mindestabstand zwischen den Stühlen beträgt bei Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, mindestens 1,5 Meter. Alle Teilnehmer müssen sitzen. Es dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und weitergereicht werden, Gesangbücher werden nicht mehr gestellt. Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer. Die Türen dürfen nicht gleichzeitig als Ein-und Ausgänge genutzt werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Teilnehmer vorzusehen. Ausgenommen sind Geistliche sowie Trauerredner, Vorsänger unter Einhaltung eines größeren Abstandes. Auf Gesang der Trauergemeinde und Einsatz eines Chores muss verzichtet werden. Die Orgel sowie Musik von Tonträgern kann gespielt werden. Die Türen der Hallen bleiben geöffnet, um eine ausreichende Durchlüftung zu gewährleisten. Am Grab müssen bei Einhaltung der Abstandsregelung keine Masken getragen werden.

Trauergottesdienste in Kirchen sind unter Beachtung der für Gottesdienste geltenden Regelungen zulässig.


Verwaltung will Stadterneuerungsmaßnahme für Rheingönheim vorantreiben

Die Stadtverwaltung wird prüfen, ob im Stadtteil Rheingönheim ein Quartier beim Land Rheinland-Pfalz für den Zeitraum nach 2021 als Stadterneuerungsmaßnahme angemeldet werden kann. Diesem Vorschlag von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat der Stadtvorstand in seiner Sitzung am 7. Juli 2020 zugestimmt. Das derzeitige vom Land genehmigte „Oberzentrenprogramm“ für Ludwigshafen endet mit Ablauf des Jahres 2021. Die Stadtverwaltung möchte deswegen bereits jetzt neue Gebiete prüfen und mit dem Fördermittelgeber abstimmen. „Wir wissen, dass es ein langegehegter Wunsch in Rheingönheim ist, im Stadtteil ein Quartier durch die Ausweisung als Stadterneuerungsgebiet zu stärken. Wir werden nun in enger Abstimmung mit den Gremien eine entsprechende Bewerbung vorbereiten und mit dem Land abstimmen. Falls das rheinland-pfälzische Innenministerium als Fördermittelgeber einer Aufnahme ins Programm zustimmen sollte, wird es ganz wichtig sein, dass wir bei der Vorbereitung der Stadterneuerungsmaßnahme auch die Bürger auf diesem Weg einbeziehen, denn es ist ja das ureigene Ziel von Stadterneuerung, die Lebensqualität für die Menschen in einem Quartier zu verbessern,“ so die OB.


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