Rheinland-Pfalz: Waldbrandgefahr – Verhaltenshinweise

Mainz – Trockene Witterung im Frühjahr und im Sommer erhöht erheblich die Gefahr von Bränden im Wald. Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes im Bereich der Verbandsgemeinde Edenkoben steht zwischen drei und vier von fünf. Ein umsichtiges Verhalten jeder Waldbesucherin und jedes Waldbesuchers kann helfen, Waldbrände zu vermeiden.

Die Waldbesucher werden gebeten, während der trockenen und heißen Monate im Wald

  • kein offenes Feuer anzuzünden, auch nicht in Waldnähe
  • keine Glasflaschen oder Glasscherben wegen des Brennglaseffektes liegen zu lassen.
  • keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (wie beispielsweise Zigarettenkippen) wegzuwerfen, insbesondere auch nicht aus fahrenden Fahrzeugen (Böschungsbrände).
  • Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abzustellen, da die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen das Gras leicht entzünden könnte.
  • stets so zu parken, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
  • nur auf ausgewiesenen Grillplätzen zu grillen.
  • Weitergehende örtliche Beschränkungen durch entsprechende ordnungsbehördliche
    Verordnungen zu beachten.

Im Übrigen gilt in Rheinland-Pfalz ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald.

Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Und ist es doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen, bitte den Brand sofort bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 melden. Hierbei sollte eine möglichst genaue Standortangabe erfolgen.