Begrenzung auf 50 Stundenkilometer endet auf B 45

Zwischen Sinsheim und Hoffenheim

Sinsheim – Am Montag, den 1. Juni 2015, wird die seit Ende Juli 2014 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer auf der B 45 zwischen Sinsheim und Hoffenheim aufgehoben.

Durch erneute Prüfungen der Ebenheit und der Griffigkeit wurde fest gestellt, dass sowohl bei der Griffigkeit und der Ebenheit die für die Freigabe erforderlichen Werte erreicht werden konnten. Somit können auf der B 45 zwischen Sinsheim und Hoffenheim die Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70 oder 100 Stundenkilometern wie vor Beginn der Baumaßnahme, die Mitte Juni 2014 stattfand, wieder aktiviert werden.