Ludwigshafen-Friesenheim (ots) – Die Polizei bittet die Bevölkerung, die allseits bekannten Hygienevorschriften einzuhalten und informieren sie bei Verstößen hiergegen in Einkaufsmärkten das Personal!

Als eine 60-jährige Frau eine 31-jährige beim Einkaufen in einem Supermarkt darauf hinwies, dass der Mundschutz der jüngeren Frau nicht bestimmungsgemäß die Nase bedeckt, entwickelte sich zunächst ein Streitgespräch. An der Kasse wurde dann seitens der 31-jährigen der Mindestabstand zur 60-jährigen unterschritten, weshalb die 60-jährige hier der 31-jährigen den Ellenbogen in den Bauch rammte.

Die 60-jährige Frau muss sich nun wegen Körperverletzung, die 31-jährige wegen Verstoß gegen die Hygienevorschriften verantworten.