Neustadt: Stadtarchiv öffnet wieder – mit neuen Regelungen

Neustadt an der Weinstraße – Nach 14 Wochen verschlossener Türen öffnet das Stadtarchiv Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag, 25. Juni 2020, seinen Lesesaal wieder für den Publikumsverkehr. Während der Schließzeit hatte das Stadtarchiv weiterhin schriftliche und telefonische Anfragen beantwortet und auf Bestellung Reproduktionen angefertigt. Nun können Nutzerinnen und Nutzer wieder vor Ort selbst forschen und so etwa ihre historischen, heimatkundlichen oder genealogischen Forschungen vorantreiben.

Bei der Wiedereröffnung steht die Gesundheit der Benutzerinnen und Benutzer wie auch die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadt­archivs an erster Stelle. Eine Reihe von Maßnahmen und Regelungen gewährleistet, dass die Hygiene beachtet und Abstände eingehalten werden.

Veränderte Abläufe: Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach bestätigter Voranmeldung, möglich per E-Mail an stadtarchiv@neustadt.eu oder per Telefon 06321/855-1385, wobei die Voranmeldung mindestens zwei Werktage im Voraus zu erfolgen hat.

Für den jeweiligen Kunden wird dann ein Zeitfenster an den üblichen Öffnungstagen Dienstag und Donnerstag reserviert. Nach Ablauf dieser Zeit sind die Räumlichkeiten wieder zu verlassen.

Zeitfenster, in denen man im Stadtarchiv einen Termin vereinbaren kann: dienstags jeweils von 8.30 bis 10.15 Uhr oder 10.45 bis 12.30 Uhr oder 14 Uhr bis 15.45 Uhr. Donnerstags jeweils von 8.30 bis 10.15 Uhr oder 10.45 bis 12.30 Uhr oder 14 bis 15.45 Uhr oder 16.15 bis 18 Uhr. Die bisherigen Öffnungszeiten des Stadtarchivs sind damit momentan außer Kraft gesetzt.

Die Vergabe der Plätze im Lesesaal erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen. Die Terminvergabe ist verbindlich, da die Zahl der Personen im Lesesaal begrenzt ist. Es dürfen sich gleichzeitig maximal vier Externe im Stadtarchiv aufhalten. Darüber hinaus dürfen nur Einzelpersonen den Raum betreten. Begleitpersonen ist der Zutritt nicht gestattet.

Personen mit ungeklärten Erkältungssymptomen oder Husten sind von der Nutzung des Lesesaals ausgeschlossen. Menschen, die zu einer der Covid-19 Risikogruppen gehören, wird von einem persönlichen Besuch im Stadtarchiv abgeraten.

Es wird um Verständnis darum gebeten, dass Archivnutzungen, die im Zuge der Berufsausübung oder zu Schul- oder Studienzwecken notwendig sind, vorrangig behandelt werden.

Aktuell findet keine inhaltliche und fachliche Beratung im Lesesaal statt. Daher sollte ein Besuch gut vorbereitet werden. Allen ohne Fachkenntnisse in Bezug auf historische Akten und genealogische Forschung wird daher abgeraten, Akteneinsicht vor Ort zu nehmen. Stattdessen ist eine schriftliche Anfrage oder aber die Beauftragung einer geeigneten Fachperson angeraten. Fragen werden gerne auch telefonisch beantwortet.

Es gelten zudem die üblichen Hygienemaßnahmen: Mindestabstandsregeln von 1,5 Meter sind zu wahren, vor Eintritt in die Räumlichkeiten Hände waschen und desinfizieren, Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.


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