Schwetzingen: „Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 535 im Tunnel Schwetzingen in Fahrtrichtung Mannheim bitte einhalten“

Schwetzingen – Auf der Bundesstraße (B) 535 im Bereich des Schwetzinger Tunnels, auf Höhe der Gemeinde Plankstadt und der Stadt Schwetzingen, ist in Fahrrichtung Mannheim weiterhin mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen, teilt das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises mit.

Grund hierfür ist der am 20. Mai 2020 durch ein Müllfahrzeug verursachte Schaden an der Tunnelbeleuchtung. Bis zur Reparatur durch Spezialfirmen muss auf Grund der fehlenden Beleuchtung im Portalbereich die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden.

„Wir bitten die Verkehrsteilnehmer diese Geschwindigkeit einzuhalten, da man gerade am Tag beim Einfahren in den Tunnel vom Hellen ins Dunkle fährt und das Auge sich an diese Umstellung gewöhnen muss“, erklärt Carsten Frobin, Referatsleiter Betrieb im Straßenbauamt.


Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden um Verständnis, Rücksicht und angepasste Fahrweise gebeten.


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