Heidelberg: Corona-Verordnung – Öffnungen bei Hotels, Sporthallen, Freizeitanlagen und Fahrgastschifffahrt

Symbolbild Heidelberg (Foto: Pixabay/Heidelbergerin)
Symbolbild Heidelberg (Foto: Pixabay/Heidelbergerin)

Heidelberg – Das Land Baden-Württemberg lässt in den kommenden Tagen landesweit und auch in Heidelberg weitere Öffnungen in der Wirtschaft und im Tourismus sowie bei Sport und Freizeit zu:

Hotels, Campingplätze und Tourismus

Für Freitag, 29. Mai 2020, sieht das Land die Öffnung von Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen vor – unter Einhaltung von Hygieneauflagen und dem Abstandsgebot. Die genauen Auflagen hat das Land am 23. Mai in der Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe bekanntgegeben: Unter anderem ist, wo immer möglich, ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Personen ab sechs Jahren müssen an der Rezeption eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Auch auf Fluren und Treppenhäusern soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Auch zur Reinigung der Zimmer gibt es Vorgaben.

Derzeit darf eine Beherbergung nur ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder – in besonderen Härtefällen – zu privaten Zwecken erfolgen. Campingplätze dürfen seit dem 18. Mai öffnen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen ist seither wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist aktuell untersagt.

Stadt Heidelberg und Heidelberg Marketing bereiten sich zudem auf ein Wiederanlaufen des Tourismus in Heidelberg zu Pfingsten vor. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, möglichst mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln anzureisen. Bei der Anfahrt mit Bussen werden Gäste beim Ausstieg am Neckarmünzplatz auf die geltenden Abstandsregelungen und die Maskenpflicht hingewiesen – sowie die Möglichkeit, an der Tourist Information eine Maske kaufen zu können. Spender zur Desinfektion der Hände stehen bereit. Der Wiedereinstieg in die Busse erfolgt am Karlstorbahnhof, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

Freizeitanlagen und -parks

Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten dürfen – auch innerhalb geschlossener Räume – nach Landesverordnung ebenfalls vor Pfingsten ab dem 29. Mai wieder öffnen. Damit kann auch das Märchenparadies auf dem Königstuhl wieder seine Tore öffnen. Die Falknerei auf dem Königstuhl kann bereits seit 21. Mai wieder besucht werden, da sie unter die Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich fällt. Bei allen Öffnungen sind Hygieneauflagen und das Abstandsgebot zu beachten. Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, sich vorab über die Regelungen vor Ort zu informieren.

Sport in Innenräumen und Hallen

Ab Dienstag, 2. Juni, dürfen unter Auflagen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten wieder zu Trainings- und Übungszwecken genutzt werden – also auch innerhalb geschlossener Räume wie Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Yogastudios und ähnlichen Einrichtungen. Die Stadt wird ihre Sporthallen zum 2. Juni wieder öffnen: Sie hat sich intensiv auf die Öffnung vorbereitet und die Sporthallen mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. Pro Halle beziehungsweise Hallendrittel, wenn eine Teilung möglich ist, dürfen dann in den städtischen Sporthallen maximal zehn Personen trainieren. Die Stadt wird die Vereine auch mit einem Schreiben informieren. Zudem gelten die Regelungen der neuen Corona-Verordnung Sportstätten des Landes vom 22. Mai: Die Sportlerinnen und Sportler sowie weitere anwesende Personen müssen durchgängig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten. Training mit Körperkontakt ist weiter untersagt. In geschlossenen Räumen bleiben hochintensive Ausdauerbelastungen verboten. Damit gegebenenfalls Infektionsketten nachvollzogen werden können, besteht eine Dokumentationspflicht: Der Betreiber hat von Nutzerinnen und Nutzern Name, Datum und Zeit des Besuchs sowie Telefonnummer oder Adresse zu erfassen. Diese Informationen sind vier Wochen aufzubewahren.

Es darf zudem nur individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen trainiert werden. Dabei muss einer Person eine Fläche von 40 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bildet das Training an einem Gerät oder auf einer Matte, bei dem der Standort beibehalten wird: In diesem Fall können auch größere Trainings- und Übungsgruppen gebildet werden und die Flächenvorgabe reduziert sich auf mindestens zehn Quadratmeter pro Person. Diese Regelungen gelten ab 2. Juni auch für Sport im Freien. Bis dahin dürfen im Freien weiter maximal fünf Personen auf einer Fläche von 1.000 Quadratmetern trainieren. Die Hygienevorschriften wurden für Indoor- wie Outdoor-Sport noch einmal konkretisiert. Es muss für ausreichende Belüftung gesorgt sein, Schutzabstände bei Wegen zu und in den Sportstätten müssen sichergestellt werden und es müssen ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen oder Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

Der Breiten- und Vereinssport auf Sportanlagen im Freien ist bereits seit dem 11. Mai unten strengen Auflagen gestattet. Unter anderem dürfen Trainingseinheiten in Gruppen bis maximal fünf Personen erfolgen. Außerhalb von Sportanlagen – etwa auf Grünflächen und Boulebahnen – gelten indes auch für Sportvereine und deren Trainingsgruppen die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung für Treffen im öffentlichen Raum: Es dürfen nur Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen.

Schwimmbäder bleiben geschlossen

Die Frei- und Hallenbäder sind in Heidelberg und ganz Baden-Württemberg weiterhin nicht für die allgemeine Nutzung durch die Öffentlichkeit freigegeben. Die Vorgaben der neuen Landesverordnung sind so gestaltet, dass pro Tag nur maximal 50 bis 70 Menschen in einem Bad an Schwimmkursen teilnehmen könnten. Schwimmbäder sind sehr kostenintensive Sportstätten. In Spitzenzeiten sind vor allem Freibäder für den Besuch von mehreren tausend Menschen pro Tag ausgerichtet und dennoch handelt es sich bei kommunalen Bädern meist um Zuschussbetriebe. Zurzeit sind alle Kosten für den Betrieb weitestmöglich heruntergefahren und müssten für eine sehr kleine Gruppe wieder vollständig hochgefahren werden. Vor diesem Hintergrund ist eine begrenzte Öffnung der Bäder wirtschaftlich nicht vertretbar. Stadt und Stadtwerke stehen im Austausch mit dem größten Schwimmverein. Aufgrund der weitgehenden Beschränkungen durch die Verordnung haben sie sich darauf verständigt, dass die Wiesen in einem Freibad für andere Sporttrainings der Mitglieder genutzt werden können, nicht aber die Schwimmbecken. Das deckt sich mit dem Vorgehen anderer Bäder in der Region.

Fahrgastschifffahrt auf dem Neckar

Die Fahrgastschifffahrt in Heidelberg ist wieder angelaufen: Die Weisse Flotte fährt seit 21. Mai wieder auf dem Neckar, die Neckarsonne will zum 30. Mai starten. Die Fahrgastschifffahrt ist landesweit seit dem 18. Mai wieder ausdrücklich erlaubt – mit Vorgaben: Im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen gilt eine Maskenpflicht. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gilt die Maskenpflicht auch auf den Fahrgastschiffen.


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