Neustadt: Weitere Lockerungen im Standesamt ab 25. Mai 2020

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – Das Standesamt ist ab dem 25.05.2020 in folgenden Teilbereichen wieder geöffnet: Anzeigen von Geburten, bei denen ein oder beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen und Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen.

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Bürgerinnen und Bürger erreichen das Standesamt zwecks Terminvereinbarung unter folgenden Kontaktdaten:

  • Anzeigen von Geburten mit Auslandsbezug: 06321/8551372, standesamt@neustadt.eu
  • Kirchenaustrittserklärungen: 06321/8551235, standesamt@neustadt.eu
  • Vaterschaftsanerkennungen: 06321/8551372, standesamt@neustadt.eu

Alle sonstigen Anliegen werden weiterhin ohne persönliche Vorsprache bearbeitet.
Hinsichtlich des Ablaufs am vereinbarten Termin beachten Sie bitte folgende Maßnahmen:

  • Bei Ankunft vor dem Gebäude setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit dem Sachbearbeiter in Verbindung.
  • Nachdem Sie bestätigt haben, dass Sie in den letzten 14 Tagen nicht im Ausland waren und aktuell keine Krankheitssymptome, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten könnten (Fieber, Husten etc.) zeigen, werden Sie vom Sachbearbeiter in das Gebäude eingelassen.
  • Bereits beim Einlass in das Standesamtsgebäude ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, welcher während der gesamten Anwesenheit nicht abgelegt werden darf.
  • Nach Betreten des Standesamtsgebäudes sind die Hände mit dem bereit gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Zahlungen können ausschließlich mit EC-Karte erfolgen.

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