Worms: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiwagen © on Pixabay

Worms – Sechsjähriger Junge von Auto angefahren

Worms – Am gestrigen Nachmittag, gegen 16:30 Uhr wurde ein sechsjähriger
Junge in Worms-Horchheim beim Zusammenstoß mit einem PKW verletzt. Er war auf
dem Gehweg der Zollhausstraße mit seinem Cityroller unterwegs. Offenbar für den
fließenden Verkehr nicht erkennbar, trat er hinter einem geparkten PKW
unvermittelt auf die Fahrbahn, wo er vom herannahendem PKW des 31-jährigen
Wormsers angefahren wurde. Leicht verletzt wurde das Kind mit Schürfwunden ins
Klinikum gebracht.

Worms – Fahrerflucht – Unfallbeteiligte ließ sich zunächst nicht stoppen

Worms – Am gestrigen Abend, gegen 20:30 Uhr ereignete sich im Berliner
Ring ein Auffahrunfall, bei dem sich die Unfallbeteiligte durch Fahrerflucht vor
dem Hinzurufen der Polizei entziehen wollte. Der Grund stellte sich später
heraus. Vorausgegangen war, dass der 42-jährige BMW-Fahrer den Kreisverkehr der
Siegfriedstraße in Richtung Berliner Ring verlassen wollte. Verkehrsbedingt
musste er am Fußgängerüberweg anhalten. Die nachfolgende 25-jährige Wormserin
konnte infolge zu geringem Sicherheitsabstand nicht mehr rechtzeitig stoppen und
fuhr mit ihrem Nissan auf das Heck des vorausfahrend PKW auf. Hierbei entstand
Sachschaden (ca. 5500 Euro). Als der 42-Jährige die Polizei zur Unfallaufnahme
hinzuziehen wollte, reagierte die Unfallgegnerin aufgebracht, setzte sich in
ihren PKW und startete die Zündung. Um ein Wegfahren zu verhindern, versuchte
dieser durch die Fahrertür den Schlüssel abzuziehen. Dies gelang jedoch nicht
und die Frau konnte losfahren. Der Mann hielt noch die Fahrertür fest, wodurch
der Türgriff des flüchtenden PKW abriss. Schließlich folgte der BMW-Fahrer dem
PKW und verständigte die Polizei. Im Worms-Horchheim stoppte die Frau
schließlich ihr Fahrzeug, wo der vermeintliche Grund ihres Handelns bekannt
wurde. Sie war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegenüber den eingesetzten
Beamten machte sie Verletzungen an Hand und Gesicht geltend, die durch das
Vorgehen des Unfallgegners entstanden seien.