Ludwigshafen: Von Schwarzfahrt bis Schwarzarbeit – Interessante Sachverhalte bei Routinekontrollen durch Kontrolleure des gewerblichen Güterverkehrs festgestellt

Kontrolle B9 (Foto: Polizei RLP)
Kontrolle B9 (Foto: Polizei RLP)

B9 – Ludwigshafen/Rhein (ots) Ohne jede Absicherung auf der Standspur der Bundesstraße 9 stand ein Lkw am Dienstagnachmittag, 19.05.2020. Der Fahrer hatte dort geparkt, um seine vorgeschriebene Lenkzeitunterbrechung einzuhalten. Diese sollte allerdings länger werden, als er erwartet hatte.

Bei Kontrolle stellten die Beamten des Schwerverkehrskontrolltrupps der ZVD Rheinpfalz der Polizeidirektion Neustadt fest, dass nicht nur das Parken unzulässig war, auch die Fahrt hin zu dem unglücklich gewählten Parkplatz hätte der Mann mit dem von ihm ausgehändigten Führerschein nicht vornehmen dürfen. Seine im Ausland widerrechtlich erworbene Fahrerlaubnis ist nicht anzuerkennen. Auch zahlreiche weitere Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis konnten die Polizisten dem Falschparker nach kurzen Ermittlungen nachweisen. Vorerst wird der Berufskraftfahrer die Fahrt nicht wiederaufnehmen dürfen. Die falsche Parkplatzwahl endete mit Strafanzeigen.

Ein am Montag, 18.05.2020 als Beifahrer eines Schrotthändlers im Kleinlaster kontrollierter Moldawier sah in seiner verschmutzten Arbeitskleidung so gar nicht nach einem Touristen aus. Er besaß jedoch lediglich die Erlaubnis zum Aufenthalt zu touristischen Zwecken. Beschäftigung war ihm nicht erlaubt – erst recht keine illegale. Diesen Verdacht gewannen die Beamten des Schwerverkehrskontrolltrupps allerdings in Anbetracht der mitgeführten Dieseltanks und Absaugschläuche sowie der widersprüchlichen Angaben der beiden Männer. Nachdem die Beamten festgestellt hatten, dass der angebliche Tourist in den vergangenen Wochen offenbar schon mehrere tausend Euro widerrechtlich erlangten Geldes in sein Heimatland transferiert hatte, beschlagnahmten sie weitere 1000 Euro mitgeführten Bargeldes im Rahmen der Gewinnabschöpfung. Zudem sollte der Moldawier mehrere hundert Euro zur Sicherung des nun gegen ihn geführten Strafverfahrens wegen unerlaubten Aufenthalts hinterlegen. Um zu verhindern, dass er auch weiterhin schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begeht, wurden in Absprache mit den Ausländerbehörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Der Mann hat das Land umgehend zu verlassen.