Neustadt: Lockerungen bei Eheschließungen

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – Unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen können ab 14. Mai 2020 neben den Eheschließenden und den Standesbeamten weitere 8 Personen an Trauung teilnehmen. Sofern Paare einen Fotografen beauftragt haben, zählt dieser zur zulässigen Personenzahl.

Alle Personen, die an der Trauung teilnehmen werden, müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen, die vorab dem Brautpaar zugeschickt wird. Die ausgefüllte Liste muss bis spätestens 2 Tage vor der Eheschließung dem Standesamt vorliegen.
Die Unterschrift auf der Liste leisten die Gäste erst unter Aufsicht der Standesbeamtenen am Tag der Eheschließung. Alle Anwesenden müssen sich hierbei mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Die in der Liste aufgeführten Gäste versichern mit ihrer Unterschrift, dass sie in den letzten 14 Tagen nicht im Ausland waren und aktuell keine Krankheitssymptome, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten könnten (Fieber, Husten etc.), haben.
Die auf der Anwesenheitsliste erhobenen Daten werden nur im Zusammenhang mit dem persönlichen Kontakt innerhalb der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße verarbeitet und nach maximal vier Wochen gelöscht.

Der Ablauf im Standesamt am Tag der Eheschließung gestaltet sich wie folgt:

  • Das Brautpaar macht sich durch ein Klingelzeichen bemerkbar und bekommt anschließend vom Standesbeamten die Türe geöffnet.
  • Sowohl das Brautpaar als auch die Gäste müssen bereits beim Einlass einen Mund-Nase-Schutz tragen und diesen auch während der gesamten Anwesenheit im Standesamt dauerhaft tragen. Lediglich das Brautpaar und der Standesbeamte dürfen den Mund-Nasenschutz während der Eheschließung nach Einnehmen der Sitzplätze abnehmen.
  • Nach Betreten des Standesamtes müssen sich alle Anwesenden die Hände mit den bereit gestellten Desinfektionsmitteln desinfizieren.
  • Danach legen alle Gäste nacheinander Ihre Ausweise mit der Oberseite auf das im Eingangsbereich vorhandene Stehpult und unterschreiben die daneben liegende Anwesenheitsliste.
  • Sobald eine Person die Liste unterschrieben hat, begibt sie sich in den Trausaal, damit sich auch die anderen Gäste unter Einhaltung der Abstandsregeln ausweisen und die Anwesenheitsliste unterschreiben können.
  • Die verfügbaren Sitzplätze im Trausaal sind gekennzeichnet und so angeordnet, dass der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird. Angehörige desselben Haushaltes dürfen zusammensitzen.
  • Der Standesbeamte verzichtet auf das Händeschütteln.
  • Nach der Trauung haben Gäste noch im Trausaal die Möglichkeit, dem Brautpaar zu gratulieren. Die Gratulation kann leider 10 Minuten nicht übersteigen, da die Beschäftigten des Standesamtes ausreichend Zeit für die Desinfektion des Trausaales benötigen.
  • Nach erfolgter Gratulation wird die Hochzeitsgesellschaft vom Standesbeamten zum Ausgang begleitet.
  • Seitens des Standesamtes wird gebeten, dass keine weiteren Gäste im Bereich des Standesamtes auf das Brautpaar warten.
  • Ein Sektempfang im Bereich des Standesamtes ist nicht gestattet.

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