Weinheimer Wachenberg bleibt wie er ist

Schutz der Berg-Silhouette

Die Berg-Silhouette bei Weinheim

Weinheim – Die Silhouette des Weinheimer Wachenbergs mit der Bergkante und der Burg bleibt definitiv so erhalten wie sie ist. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat eine Revision des Steinbruchbetriebes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Januar 2013 abgelehnt.

Damit bekommt der Bebauungsplan, den die Stadt Weinheim als Standortkommune des Steinbruchs zum Schutz des Landschaftsbildes aufgestellt hat, endgültig Rechtswirkung.

Der Wachenberg-Steinbruch darf nicht auf Kosten der Silhouette erweitert werden. Ein prägender Blick der Metropolregion Rhein-Neckar bleibt bewahrt.

Im Weinheimer Rathaus wertete man das Ergebnis als Bestätigung der Planungsidee und der sorgfältigen Arbeit im Amt für Stadtentwicklung, aber auch als den Erfolg einer engen Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Gemeinderat sowie einer Bürgerinitiative „Rettet den Wachenberg“.

„Das ist ein Urteil für die Stadt, den Landschaftsschutz und die Region“,

freute sich Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard. Denn der Bergkamm des Odenwaldes über Weinheim sei auch eine prägende Landschaft für alle Menschen, die von der Rheinebene in Richtung Vorgebirge unterwegs sind.

„Herzlichen Dank für die Unterstützung in der Bevölkerung“,

erklärte Bürgermeister und Baudezernent Dr. Torsten Fetzner. 

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts beendet einen etwa acht Jahre währenden Rechtsstreit zwischen der Stadt Weinheim und den Porphyrwerken Weinheim-Schriesheim AG. Hintergrund war eine Großrutschung im Steinbruch im Jahr 2003. Dies hatte der Steinbruchbetreiber im Jahr 2007 zum Anlass genommen, eine Veränderung der Hangneigung von 60 auf 50 Grad zu beantragen – dies wäre mit der Kappung der Bergkante einher gegangen. Um dies zu verhindern, machte die Stadt Weinheim ihre Planungshoheit geltend, um das charakteristische Landschaftsbild zu erhalten. Daran knüpften sich mehrere Klagen und Einsprüche vor Verwaltungsgerichten, zuletzt vor dem VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Januar 2013. In allen Instanzen hat die Stadt nun Recht behalten.