Kaiserslautern: Verfahren Torwarttrainer Ehrmann gegen 1. FC Kaiserslautern – Gütetermin am 12.05.2020 unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Symbolbild, Justizia, Statue, Gerechtigkeit, Gesetz © on Pixabay
Symbolbild, Justizia © on Pixabay

Kaiserslautern – Das Arbeitsgericht hat heute entschieden, dass der geplante Gütetermin vom 12.05.2020 unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. Ein solcher Ausschluss kann nach dem Arbeitsgerichtsgesetz im Gütetermin bereits aus Gründen der Zweckmäßigkeit geschehen.

Im Hinblick auf die Ansteckungsgefahr mit Coronaviren während der derzeitig grassierenden Pandemie führt der Aufenthalt mit mehreren Personen in einem Raum zu potenziellen Ansteckungsrisiken. Mit zunehmender Anzahl der versammelten Personen steigt das Ansteckungsrisiko.

Die damit bei den notwendig am Verfahren Beteiligten (Gericht, Parteien, Prozessbevollmächtigte) bestehenden und entstehenden Befürchtungen und Ängste vor einer Ansteckung sind für Vergleichsverhandlungen nicht förderlich und hemmend. Die räumliche Situation im Sitzungssaal macht es schon ohne Öffentlichkeit schwierig, die empfohlenen Abstände einzuhalten. Das Gericht hat eine Verantwortung dafür, das Infektionsrisiko für die Prozessparteien möglichst gering zu halten; diese sind – anders als die Öffentlichkeit – zur Anwesenheit verpflichtet, könnten sich also dem durch zusätzliche Personen gestiegenen Risiko nicht entziehen.

Hauptzweck der Güteverhandlung ist nicht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. BVerfG 30.10.2002 – 1 BvR 1932/02), sondern das Gespräch mit den Parteien über eine gütliche Einigung. Es wird auch keine gerichtliche Entscheidung in Form eines Urteils ergehen. Im Kammertermin dagegen wird ggf. eine Entscheidung ergehen. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit im Kammertermin ist daher nur unter weiteren sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich, so dass – nach dem derzeitigen Kenntnisstand – im Kammertermin die Öffentlichkeit vermutlich nicht ausgeschlossen werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass zur Zeit noch nicht feststeht, ob am 12.05.2020 überhaupt eine Güteverhandlung stattfinden wird, denn die Parteien streiten sich auch darüber, ob vorrangig ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist bevor die staatlichen Gericht bemüht werden können.

Die Entscheidung hierüber wird vermutlich am Montag, 11.05.2020, getroffen werden.