Beruf des Notfallsanitäters wird durch neuen Ausbildungslehrplan aufgewertet

Bedarfsgerechte Ausbildung

Die Lehrplankommission hat den Lehrplan für den Beruf "Notfallsanitäter" an das rheinland-pfälzische Ministerium übergeben

Mainz – „Ich freue mich, dass es uns mit dem neuen Lehrplan für Notfallsanitäter gelungen ist, die Ausbildung von Notfallsanitätern zukünftig noch weiter zu verbessern und somit auch die akute Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz“, sagte Staatssekretär David Langner heute in Mainz. Der Beruf des Notfallsanitäters sei neben dem Ärzteberuf einer der zentralen Berufe im Rettungswesen.

Der neue Lehrplan wurde heute (29.05.15) durch die Lehrplankommission an das Ministerium übergeben. Er wurde unter Beteiligung aller Akteure des Rettungswesens und der Schulen für Notfallsanitäter sowie mit gezielter Praxisorientierung erarbeitet und regelt die schulische und die praktische Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter für Rheinland-Pfalz. 

Arbeitsstaatssekretär David Langner bedankte sich im Rahmen der heutigen Übergabe des neuen Lehrplans bei der zuständigen Kommission für die gute Zusammenarbeit und betonte:

„Der Ausbildungslehrplan ist ein Meilenstein in der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes und gewährleistet eine zukunftsfähige und an den Bedarfen ausgerichtete Ausbildung. Sie trägt dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auf eine qualifizierte, und flächendeckende notfallmedizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik Rechnung.“

Der Ausbildungslehrplan für Notfallsanitäter beschreibt und vermittelt Lerninhalte für eine dreijährige, in Teilzeit höchstens fünfjährige, Ausbildungszeit anhand einzelner Module mit sechs Lernfeldern und 18 Lernmodulen. Jedes Lernmodul legt die den Auszubildenden zu vermittelnde Kompetenzen, Inhalte an den Lernorten Schule und Praxis (Klinik und Lehrrettungswachen) sowie die didaktischen Methoden dar. Der Ausbildungslehrplan für Notfallsanitäter soll verbindlich für alle Notfallsanitäterschulen in Rheinland-Pfalz ab dem Schuljahr 2015/2016 in Kraft treten.

Die Ergänzungslehrgänge für Rettungsassistenten zur Weiterqualifikation zum Notfallsanitäter sind im Rahmen der Lehrplanentwicklung mit konzipiert worden und sind Bestandteil des Ausbildungslehrplans Notfallsanitäter.

Der Ausbildungslehrplan stellt einen zentralen Baustein der Umsetzung des neuen Notfallsanitätergesetz (NotSanG) dar. Das neue Notfallsanitätergesetz und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Notfallsanitäter sind zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten und werden derzeit vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie umgesetzt. Dies geschieht zusammen mit dem für das Rettungswesen zuständigen Ministerium des Innern, für Sport und für Infrastruktur, den Rettungsorganisationen des Landes, den ärztlichen Leitern Rettungsdienst, den Berufsorganisationen, Ver.di, Komba und den Notfallsanitäterschulen.

„Das Land Rheinland-Pfalz hat sich für die Novellierung des Gesetzes in der Vergangenheit sehr stark gemacht“,

so Staatssekretär Langner.

„Das Ministerium hat sich viele Jahre für bedarfsgerechten Kompetenzen, eine moderne Berufspädagogik, die Schulgeldfreiheit und die Ausbildungsvergütung im Rettungsdienst eingesetzt. Dies ist mit dem Notfallsanitätergesetz gelungen.“

Vier Schulen haben nun bereits mit der Ausbildung auf Basis des neuen Notfallsanitätergesetz zum Schuljahr 2014/2015 begonnen. Dies verdeutliche eine schnelle und flexible Einführung, so Langner abschließend.