Haßloch: Spielplätze ab Sonntag, 03. Mai 2020, wieder offen

Symbolbild Spielplatz, Kletternetz, Bänke © Congerdesign on Pixabay

Haßloch – Bund und Länder haben am Donnerstag, 30. April 2020, weitere Maßnahmen zur Lockerung der geltenden Beschränkungen formuliert. Demnach dürfen laut der ab Sonntag, 03.05.2020, in Kraft tretenden „Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ der ab Sonntag, 03.05.2020, in Kraft tretenden „Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ auch Spielplätze wieder genutzt werden.

Aus der Staatskanzlei in Mainz heißt es dazu: „Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum ermöglicht werden.“

Vor dem Hintergrund der neuen Verordnung hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, die mehr als 20 Spielplätze im Großdorf ab Sonntag, 03.05.2020, wieder zur Nutzung freizugeben. Mitarbeiter des Bauhofs und des Vollzugsdienstes werden jetzt am Wochenende die Absperrbänder und Hinweisschilder entfernen, sodass die Spielplätze ab Sonntag wieder genutzt werden können. „Wir freuen uns, in dieser für viele Familien herausfordernden Zeit, Eltern und Kindern nun wieder eine weitere Aufenthaltsmöglichkeit im Freien geben zu können“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. „Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass auch auf Spielplätzen grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu gehört vor allem das Abstandsgebot“, so Meyer weiter.

Eltern sollten darauf entsprechend achten und zu volle Spielplätze meiden. Darüber hinaus sollte der Spielplatz kein Treffpunkt für Freunde werden, denn auch für Spielplätze gilt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu allen anderen Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu halten.

„Wir behalten uns vor, gegebenenfalls einzelne Spielplätze wieder zu schließen, sollte sich herausstellen, dass dort die Einhaltung bestehender Kontaktbeschränkungen nicht umsetzbar ist“, erläutert Meyer. Die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes werden die Situation auf den Spielplätzen im Blick haben.


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