Rheinland-Pfalz: Kontaktbeschränkungen gelten auch bei Maskenpflicht

Mund-Nase-Maske (Foto: Pixabay/_gl)
Mund-Nase-Maske (Foto: Pixabay/_gl)

Mainz – Im Vorfeld des Maifeiertages und des damit verbundenen verlängerten Wochenendes hat Innenminister Roger Lewentz appelliert, bei Aktivitäten im Freien weiterhin die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus einzuhalten, und auf das generell geltende Veranstaltungsverbot hingewiesen.

„Bereits das vierte Wochenende in Folge verhielten sich die Bürgerinnen und Bürger bislang überwiegend vorbildlich und verantwortungsbewusst“, so Lewentz. Auch die jüngsten Beobachtungen zur Einhaltung der Maskenpflicht zeigen, dass die Bevölkerung die andauernde Ernsthaftigkeit der Lage verinnerlicht hat. Die Bevölkerung hält sich sehr diszipliniert an die Vorgaben und nutzt die Masken teilweise über die Pflicht hinaus. Ganz nach dem Motto „Ich schütze Dich, Du schützt mich!“ zeigen die Bürgerinnen und Bürger hier ein nicht selbstverständliches Maß an Solidarität.

Die Anzahl der festgestellten Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung blieb auf einem insgesamt niedrigen Niveau. So verzeichnete die Polizei am letzten Wochenende landesweit 426 Verstöße. Der überwiegende Anteil bezog sich dabei auf das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum. Gerade vor dem Hintergrund der seit letzter Woche bestehenden Ladenöffnung und dem merklich höheren Personenaufkommen in den Innenstadtbereichen ist die weiterhin geringe Anzahl an Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung besonders bemerkenswert.

Mit Blick auf das anstehende verlängerte Wochenende betont der Innenminister, dass die bisherigen Einschränkungen fortbestehen. Deshalb werden auch traditionelle Feiern, wie „Tanz in den Mai“, das Aufstellen eines Maibaums oder das Entfachen eines Maifeuers in geselliger Runde nicht möglich sein.

Die Polizei wird daher auch weiterhin durch eine verstärkte Präsenz, insbesondere in Form von Fußstreifen, die Einhaltung der Beschränkungen überwachen. „Auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ändert nichts an den geltenden Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungsverboten. Vielmehr ist es als zusätzlicher Schutz zu sehen“, so Lewentz.