Kreis Südliche Weinstraße: Stufenweise (Wieder-)Öffnung der Kreisverwaltung SÜW für den Besuchsverkehr

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau (Foto: Holger Knecht)
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau (Foto: Holger Knecht)

Landau – Im Zuge der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, gelten auch für die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ab Montag, 4. Mai 2020, aktualisierte Regelungen.

Die Kreisverwaltung bietet nach wie vor alle Dienstleistungen an und steht für die Bürgerinnen und Bürger stets gerne zur Verfügung. Der Kundenverkehr im Kreishaus (An der Kreuzmühle 2) muss jedoch weiterhin eingeschränkt bleiben. Bürgerinnen und Bürger sollten bitte alle Angelegenheiten zunächst per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an die Verwaltung richten. Falls der direkte Ansprechpartner nicht bekannt sein sollte, wird gebeten, die allgemeine Mailadresse oder die Telefonzentrale im Kreishaus zu nutzen:
auskunft@suedliche-weinstrasse.de
Telefonzentrale: 06341 / 940-0

Sollte das Anliegen einer persönlichen Vorsprache bedürfen, wird die jeweilige Sachbearbeiterin oder der jeweilige Sachbearbeiter einen individuellen Termin vereinbaren. Dazu werden im Casino und in Besprechungszimmern im Erdgeschoss Beratungsplätze nach vorgegebenen Hygieneregelungen eingerichtet.

Um eine Besucherlenkung und Planung der Kundenkontakte vornehmen zu können, ist ein Betreten des Kreisgebäudes nur mit einem Termin möglich. Besucherinnen und Besucher bekommen bei der Terminbestätigung mitgeteilt, in welchem Beratungszimmer oder an welchem Tisch das Gespräch stattfindet. Zudem werden sie vom jeweiligen Ansprechpartner vor dem Gebäude abgeholt. Dort befindet sich ein ausgeschilderter Wartebereich. Als Wetterschutz werden in der Nähe der Zugänge zum Kreishaus Container aufgestellt.

Der Zugang zum Verwaltungsgebäude ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zulässig, die selbst mitzubringen ist. Ebenso ist eine Handdesinfektion beim Betreten des Verwaltungsgebäudes, mittels bereitgestellten Spendern, erforderlich. Im eigenen Interesse sollte ein persönlicher Kugelschreiber zum Termin mitgebracht werden.

Für die Führerscheinstelle und die KFZ-Zulassungsstelle, die Ausländerbehörde und die Landwirtschaftsbehörde werden entsprechende Schaltersituationen nach den Regeln des Arbeitsschutzes gestaltet. Terminvereinbarungen sind auch hier unabdingbar und erfolgen für die KFZ-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle ausschließlich über die „Online-Terminreservierung“ unter www.suedliche- weinstrasse.de. Das bereits praktizierte System der Erledigung von Zulassungsangelegenheiten über gewerbliche Zulassungsdienste wird weiterhin angeboten. Bei der Führerscheinstelle wird den Fahrschulen die Möglichkeit eingeräumt, Anträge für das begleitete Fahren mit 17 Jahren oder die Eintragung der Schlüsselzahlen 96 und 196 vorzulegen. Ersterteilungs- oder Erweiterungsanträge können durch die Fahrschulen bei den Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben werden.

Das Verwaltungsgebäude II (Arzheimer Straße 1) bleibt geschlossen. Notwendige persönliche Kontakte für die Aufgabenbereiche der Sozialabteilung und des Gesundheitsamtes finden ebenfalls im Kreishaus statt.

Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis für die Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit und bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise vor Ort zu beachten und zu befolgen.


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