Heidelberg: Stadtnotizen

Heidelberg – 27.04.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Lutherstraße wegen Bauarbeiten vom 27. April bis 30. Juni 2020 voll gesperrt

Für eine private Hochbaumaßnahme muss die Lutherstraße auf Höhe der Hausnummer 7 von Montag, 27. April, bis voraussichtlich Dienstag, 30. Juni 2020, für den Verkehr voll gesperrt werden. Umleitungen für den Auto- und Radverkehr werden in nördlicher Richtung über die Schulzengasse und Brückenkopfstraße und in südlicher Richtung über die Werderstraße eingerichtet. Der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist für Fußgängerinnen und Fußgänger frei.

Die Leerung der Mülltonnen erfolgt weiter wie gewohnt dienstags. Die Baufirma wird hierfür die Mülltonnen an einen Sammelpunkt und nach der Leerung zurück zum Grundstück bringen. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, Tonnen am Entsorgungstag bis 6 Uhr frei zugänglich bereitzustellen. Zuvor sollten die Mülltonnen gekennzeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Im Falle einer Sperrmüllanmeldung werden Anwohnerinnen und Anwohner gebeten, die Abholung mit der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg abzustimmen. Ab Montag, 4. Mai 2020, wird der Sperrmüll bei Anmeldung wieder abgeholt.


Erweiterte Notbetreuung gestartet – Erhöhte Nachfrage nach Plätzen in Kitas und Schulen

Seit Montag, 27. April 2020, gilt eine erweiterte Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in ganz Baden-Württemberg. Auch in Heidelberg sind die Auswirkungen der neuen Regelungen spürbar. Nach einem ersten Überblick steigt demnach die Nachfrage nach Betreuungsplätzen sowohl im Kindergartenbereich wie im Schulbereich in Heidelberg sukzessive an. Da die Details zur Ausweitung der Notbetreuung vergangene Woche vom Land sehr spät veröffentlicht wurden, sind aber vermutlich noch viele Eltern unsicher, ob sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können. In den städtischen Kitas reichen die Platzkapazitäten derzeit noch aus. Zahlen der freien Kita-Träger werden erst später vorliegen. Im Schulbereich ist die erweiterte Notbetreuung an den weiterführenden Schulen weiterhin durchweg nachgefragt. An den Grundschulen ist der Bedarf je nach Schulbezirk sehr unterschiedlich.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner betonte bei einem Pressegespräch am Montag: „Wir müssen im Blick haben, dass es sich weiterhin um eine Notbetreuung handelt. Sie kann noch nicht allen offenstehen, sondern aktuell nur denen, die wirklich dringend darauf angewiesen sind. Daher auch mein Appell an die Arbeitgeber: Ermöglichen Sie es Ihren Beschäftigten bitte weiter, zum Beispiel im Homeoffice zu arbeiten oder tragen Sie andere Lösungen für die Kinderbetreuung mit. Mir ist sehr bewusst: Alle Eltern leisten seit Wochen einen unglaublichen Spagat. Die Strategie einer weiteren schrittweisen Öffnung, sobald es im Sinne des Gesundheitsschutzes verantwortbar ist, wird daher sehr wichtig.“

Erweiterte Notbetreuung

Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen werden. Außerdem ist neu, dass Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, die Notbetreuung anfragen können. Vorrang haben jedoch nach wie vor Eltern, die in der sogenannten systemrelevanten Infrastruktur arbeiten. Eltern müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ferner, dass Eltern eine Erklärung abgeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist.

Aufnahmemodalitäten für die erweiterte Notbetreuung klären Eltern grundsätzlich direkt mit der Einrichtung, die das Kind zuletzt besucht hatte. Wer die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen kann, hat das Kultusministerium Baden-Württemberg hier veröffentlicht.


Unterricht startet ab 4. Mai stufenweise an den Heidelberger Schulen – Strenge Hygieneregeln und Maskenpflicht / OB Würzner: Zusammenhalt und Rücksichtnahme wichtig

Am 4. Mai 2020 startet in ganz Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Den Anfang machen Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie die Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. So hat es das Kultusministerium Baden-Württemberg festgelegt. Darauf bereiten sich auch die 54 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Heidelberg vor. Oberbürgermeister Prof. Eckart Würzner: „Gerade jetzt, wenn der Betrieb in den Schulen stufenweise anläuft, ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulpersonal von Anfang an, strikt die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen befolgen. Zusammenhalten und aufeinander Rücksicht nehmen ist in dieser schwierigen Situation mehr denn je angesagt. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist und bleibt der Gesundheitsschutz.“

Abschlussklassen machen den Anfang

Am 4. Mai starten die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemeinbildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen sowie die Klassenstufen 9 und 10 der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen. All dies gilt analog für entsprechende Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). An den Schulen gelten die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen – auch für spezielle Situationen wie etwa Ankommens- und Pausensituationen oder Toilettengänge. Der Unterricht findet mit reduzierten Gruppengrößen statt.

Die Wochen der Schulschließungen hat die Stadt intensiv für eine gründliche Reinigung der Schulgebäude genutzt. Klassen- und Fachräume aber auch Toiletten und Flure wurden besonders intensiv und desinfizierend gereinigt, nicht benutzte Räume anschließend verschlossen.

Maskenpflicht

Wie in allen öffentlichen Gebäuden in Heidelberg gilt auch in den Schulen eine Maskenpflicht. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner ist es ein besonderes Anliegen, die Schulen mit einer Erstausstattung an Mund-Nasen-Schutz (MSN) zu versorgen. Deshalb hat die Stadt im Vorfeld des Schulstarts an den Schulen Bedarfe abgefragt. Die Verteilung der Masken erfolgt ab dem 27. April an die Schulen. Außerdem bekommen alle Schüler eine Postkarte mit dem Appell „Gemeinsam gegen Corona. #maskeauf“.

Die Maskenpflicht gilt für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und andere an den Schulen tätige Kräfte bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur und von der Schule, auf dem Schulhof, auf den Fluren, Gängen oder Toiletten. Sie gilt grundsätzlich auch in den Klassen- und Fachräumen. Ausnahmen hiervon sind aber zulässig, wenn es aus pädagogischen Gründen notwendig und unter hygienischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Das ist dann der Fall, wenn sichergestellt ist, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand in den Klassen nach dem Hinsetzen möglich ist.


Gemeinderat: Ausschuss- und Beiratssitzungen finden ab Ende Mai wieder statt

In der Heidelberger Kommunalpolitik sollen die gemeinderätlichen Ausschüsse und Beiräte ab Ende Mai wieder tagen. Den Anfang bei den Ausschüssen machen die Sitzungen des Sportausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses am 27. Mai 2020. Bei den Bezirksbeiräten ist der erste Termin der Bezirksbeirat Rohrbach am 26. Mai 2020. Aufgrund der gesetzlichen Einladungsfristen und Vorlaufzeiten müssen alle bis dahin anberaumten Sitzungen ausfallen. Einzige Ausnahme ist die Gemeinderatssitzung am 7. Mai. Sie wird voraussichtlich nach dem Modell der jüngsten Sitzung – also mit einer reduzierten Tagesordnung und einer Sitzordnung, bei der die Mindestabstände eingehalten werden können – durchgeführt. Detaillierte Absprachen sind mit dem Gemeinderat noch zu treffen.


Stadtbücherei: Nach Wiedereröffnung guter Zulauf

Mit aufwendigen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Ansteckungsgefahr hat die Stadtbücherei Heidelberg am vergangenen Dienstag, 21. April, ihre Tore wieder geöffnet. Die Mitarbeiter sind des Lobes voll für das disziplinierte und rücksichtsvolle Verhalten der Besucherinnen und Besucher. Zunächst werden anstatt der üblichen zehn Öffnungsstunden pro Tag nur sieben angeboten. Grund dafür ist der gesteigerte Personalaufwand für Einlasskontrollen und Logistik sowie die vielen Rückgaben von Ausleihmedien, die über fünf Wochen hinweg bei den Büchereikunden zuhause gehortet wurden.

Zunächst dürfen nur Inhaber eines Büchereiausweises oder Neuanmelder die Bibliothek betreten und auch nur jeweils 50 Personen zur gleichen Zeit. Die Stadtbücherei bleibt damit vorsichtig unter der erlaubten Zahl von einer Person pro 20 Quadratmeter. Bis zum Abend des ersten Ausleihtags wurden etwas mehr als 500 Lesehungrige gezählt, die sich mit Rücksicht auf die Wartenden zügig und reichlich mit Büchern, Medien und Zeitschriften für zuhause eindeckten. Das ist etwa ein Viertel der Besucherfrequenz im Vergleich zu den Normalzeiten. Nach den Erfahrungen der ersten Tage und mit professionellem Augenmaß werden die Einlasszahlen nach und nach erhöht werden können. Die Resonanz der Heidelbergerinnen und Heidelberger auf das wiedergewonnene Stück Normalität ist durchweg positiv.

Die Stadtbücherei appelliert an die Familien, möglichst nur eine Person zur Rückgabe und zur Ausleihe neuer Medien zu schicken, denn Spielen und Lernen ist in der Stadtbücherei zurzeit nicht möglich.

Auch nicht für die Schülerinnen und Schüler, die normalerweise die vielen Arbeitsplätze belegen. Sie müssen sich bis auf Weiteres mit unterrichtsbegleitendem Stoff für zuhause eindecken.

Zutritt haben weiterhin nur Besucherinnen und Besucher mit gültiger BüchereiCard oder MetropolCard aber Neukunden sind willkommen und können sich direkt anmelden und ausleihen.

Sonderöffnungszeiten der Stadtbücherei Heidelberg:

  • Dienstag bis Freitag von 11 bis 18 Uhr
  • Samstag von 10 bis 16 Uhr

Telefonservice während der Öffnungszeiten unter Telefon 06221 58-36100


Coronavirus-Pandemie: Meldepflicht für Einreisende aus dem Ausland

Wer aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreist, muss sich wegen der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das gilt auch für Personen, die zunächst aus dem Ausland in ein anderes Bundesland eingereist sind und dann nach Baden-Württemberg weiterreisen. Wer mit dem Ziel Heidelberg einreist, ist verpflichtet, dies dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg zu melden.

Betroffene müssen dazu eine E-Mail mit dem Betreff „Einreise“ an corona.ordnungsamt@heidelberg.de mit folgenden Angaben schicken:

  • Name
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Telefonnummer (Festnetznummer, falls nicht vorhanden, dann Handynummer)
  • Datum der Einreise
  • das Land, aus dem man eingereist ist
  • gegebenenfalls Benennung von Krankheitssymptomen

Falls die Quarantäne nicht an der Wohnanschrift eingehalten wird, sind die Anschrift und der Ort des Aufenthalts und die dortige Telefonnummer anzugeben.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Berufspendler oder aus sonstigen triftigen Gründen. Diese sind in der „Coronaverordnung – Einreise“ geregelt.

Weitere Informationen gibt es online beim Sozialministerium Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de >Service >Aktuelle Infos zur Coronaverordnung für Ein- und Rückreisende.

 


Rund um die Autozulassung kann man in Heidelberg ab sofort fast alles online erledigen – Online-Angebote dienen Gesundheitsschutz in Coronavirus-Zeiten

Wieder können Heidelberger Bürgerinnen und Bürger sich Behördengänge sparen: Die Stadt Heidelberg weitet ab sofort bei der Autozulassung ihren Online-Service aus. Die Standardvorgänge bei der Autozulassung kann man jetzt mit wenigen Klicks eigenständig auf der städtischen Homepage bearbeiten. Bislang war es online bereits möglich, Autos außer Betrieb zu setzen und wiederzuzulassen. Jetzt können Privatpersonen zusätzlich folgende Standard-Zulassungsvorgänge online beantragen:

  • Namens- und Adressenänderungen
  • Neuzulassungen
  • Wiederzulassungen innerhalb und außerhalb
  • Umschreibungen innerhalb und außerhalb mit oder ohne Halterwechsel
  • Umschreibungen innerhalb und außerhalb mit oder ohne Kennzeichenwechsel

Über die Homepage unter unter www.heidelberg.de/formulare >„Online-Service Kfz und Parkausweise“ gelangt man auf das Portal der Zulassungsstelle. Das selbsterklärende Portal führt den Antragstellenden durch alle Masken bis zum Abschluss hindurch.

Ist das Fahrzeug zugelassen und werden die vorhandenen Kennzeichen übernommen, wird der Antrag digital vollautomatisiert bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung seiner Angaben erhält der Antragstellende einen Bescheid zum Herunterladen, der das sofortige Losfahren erlaubt. Innerhalb von zehn Tagen schickt die Zulassungsstelle dann die neue ZBI (Kfz-Schein) und die ZBII (Kfz-Brief) per Post zu. Damit ist das Vorsprechen am Schalter in diesen Fällen Geschichte. Wer die Standard-Zulassung dennoch weiterhin persönlich abwickeln möchte, kann dies selbstverständlich auch vor Ort bei der Zulassungsstelle im ADAC-Gebäude (Pleikartsförster Straße 116, Heidelberg-Kirchheim) beziehungsweise in den Bürgerämtern in den Stadtteilen tun.

Online-Angebote: Gesundheitsschutz in Zeiten des Coronavirus

In einem nächsten Schritt soll die internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen auf juristische Personen ausgeweitet werden. Die Stadt Heidelberg bietet seit vielen Jahren viele Formulare und Dienste online an und baut diese kontinuierlich aus. In Zeiten des Coronavirus erleichtern diese Online-Angebote das Einhalten der Kontakteinschränkungen und schützen die Gesundheit der Bürgerschaft und der städtischen Beschäftigten.

Im Falle von abgemeldeten Fahrzeugen oder bei Kennzeichenwechsel wird die Online-Zulassung im teilautomatisierten Verfahren abgewickelt. Hier ist das sofortige Losfahren nicht möglich. Der Antragstellende erhält per Post die ZBI, ZBII, die Plaketten samt einer Anleitung zur Plakettenanbringung und einen Bescheid, der den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs nennt. Auch hier ist ein Vorsprechen bei der Zulassungsstelle nicht notwendig.

Die Voraussetzungen für die Online-Fahrzeugzulassung sind:

  • ZBI und ZBII müssen mit Sicherheitscodes versehen sein
  • Siegelplaketten auf dem Kennzeichen müssen Druckstücknummern haben
  • für die Identifizierung des Fahrzeughalters müssen die Online-Ausweisfunktion (eID) für den Personalausweis oder für den elektronischen Aufenthaltstitel aktiviert sein sowie die kostenlose AusweisApp2 (www.ausweisapp.bund.de) oder ein Kartenlesegerät.

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