Hessen: Condor erhält finanzielle Unterstützung

Flugzeug (Foto: Condor)
Flugzeug (Foto: Condor)

Wiesbaden / Berlin – Die Bundesregierung gewährt in Abstimmung mit dem Land Hessen der Condor Flugdienst GmbH weitere Unterstützung.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Bund und das Land Hessen unterstützen die Condor in dieser schwierigen Zeit weiter. Das Unternehmen war in normalen Zeiten operativ gesund und profitabel und hat eine gute Zukunftsperspektive. Wir haben uns auf einen KfW-Kredit mit einem Gesamtvolumen von 550 Millionen Euro verständigt.“

„Der Luftverkehr ist für die Wirtschaft des Landes Hessen von sehr großer Bedeutung. Wir müssen deshalb ein Interesse daran haben, dass die Condor als großer Arbeitgeber und als Unternehmen mit Hauptsitz in Hessen diese Krise übersteht. Die Condor wird nun zum zweiten Mal unverschuldet hart getroffen. Zuletzt war der Ferienflieger auf einem guten Weg. Deshalb bleiben wir auch bei der Abdeckung des zusätzlichen Finanzbedarfs, der durch die Corona-Krise entstanden ist, weiter an der Seite des Bundes engagiert und hoffen, dass die Condorianerinnen und Condorianer damit gut auch durch diese Krise kommen“, sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

Aufgrund der Corona-Krise ist Condor nach der Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook im vergangenen Jahr nunmehr erneut durch externe Faktoren in eine schwierige Situation geraten. Condor musste seinen normalen Flugbetrieb ab 19. März 2020 nahezu komplett einstellen. Zudem trat die polnische PGL in Folge der Corona-Krise vom Kaufvertrag zurück.

Die Unterstützung von Bund und Land umfasst einen staatlich verbürgten Kredit der KfW im Gesamtvolumen von 550 Mio. Euro. Damit wird insbesondere eine neue Betriebsmittellinie zur Abfederung der Folgen des Corona-bedingten Betriebsstillstands bereitgestellt. Condor wird dadurch in die Lage versetzt, den Geschäftsbetrieb weiterzuführen.

An den Unterstützungsmaßnahmen waren auf Bundesebene das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfinanzministerium, das Bundesverkehrsministerium und das Bundeskanzleramt beteiligt, in Hessen das Finanz- und das Wirtschaftsministerium.

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung nach einem schnellen und konstruktiven Verfahren erteilt und heute veröffentlicht.