Karlsruhe: TRK-Vorsitzender Dr. Frank Mentrup setzt sich für zügigen Grenzübertritt ein

In Deutschland arbeiten - aber nicht in Deutschland einkaufen? / Gegen stundenlanges Warten und die Diskriminierung von BerufspendlerInnen mit französischem Pass

Grenzübergangsstelle (Foto: Pixabay)
Grenzübergangsstelle (Foto: Pixabay)

Karlsruhe – In einem Brandbrief an das Staats- und das Sozialministerium Baden-Württemberg vom letzten Freitag weist Dr. Frank Mentrup, Aufsichtsratsvorsitzender der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH, auf die zeitraubende Bürokratie an der deutsch-französischen Grenze und spezifische Diskriminierungen französischer BerufspendlerInnen hin. „Der Einsatz unserer KollegInnen aus dem Elsass in Wirtschaft und Verwaltung hatte sich nach Wochen der Quarantäne wieder normalisiert, doch bei der Einreise nach BadenWürttemberg bestanden und bestehen immer noch sehr lange Wartezeiten, die so nicht zumutbar sind“, heißt es dort.

Die Hoffnung, mit Inkrafttreten der vierten Fassung der Corona-Verordnung und der Einreiseverordnung des Landes vorletzte Woche gebe es jetzt Erleichterungen, sei nicht erfüllt worden. Stattdessen wurden die Voraussetzungen zum Grenzübertritt verschärft und es häufen sich weiter die Beschwerden – von Unternehmen aus Karlsruhe und der Region, die auf Arbeitskräfte aus dem Elsass angewiesen sind. Und nach der weiteren Stufe der Lockerungen im Einzelhandel seit dieser Woche dürfte die Zahl der PendlerInnen weiter zunehmen: „Mitunter wird uns von mehreren Stunden Wartezeit berichtet!“ Zudem häuften sich Beschwerden von Grenz-PendlerInnen, die sich diskriminiert fühlen.

So ist es BerufspendlerInnen mit französischer Staatsangehörigkeit untersagt, ihre Fahrt in Baden-Württemberg für Einkaufszwecke zu unterbrechen – dies wird mit Bußgeldern streng geahndet. PendlerInnen mit deutschem Pass hingegen, die im Elsass wohnen und in Baden-Württemberg arbeiten, dürfen dort einkaufen. Diese Diskriminierung müsse umgehend abgeschafft werden, fordert Dr. Frank Mentrup. „Wir arbeiten zusammen, wir feiern zusammen, wir leben zusammen und wir unterstützen uns in Krisenzeiten – da passt eine solche Regelung nicht, zumal es eine solche wohl nur im Grenzgebiet Baden-Württembergs gibt. Im Geiste des Aachener Vertrags und des selbstverständlichen Lebens in unserer Grenzregion eigentlich ein NoGo“, so Mentrup.

Um die Situation zu entschärfen und Verstimmung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verhindern, bittet der TRK-Aufsichtsratsvorsitzende die Landesregierung mit Nachdruck, dafür zu sorgen, dass BerufspendlerInnen an den Grenzübergängen schneller einreisen können: „Wie zu Beginn der Krise sollte die Grenzpolizei diejenigen zügig durchwinken, die eine gültige Arbeitsbescheinigung als Passagierschein sichtbar an der Frontscheibe ihres Fahrzeugs angebracht haben. Und die Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit gehört umgehend abgeschafft!“