Baden-Württemberg: Landesregierung passt die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus an und beschließt vorsichtige Lockerungen

Symbolbild, Fahne, Flagge, Wappen, Baden-Württemberg, BW © on Pixabay
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Baden-Württemberg – Die Landesregierung hat ihre Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erneut angepasst. Mit der Änderung der Corona-Verordnung ergeben sich vorsichtige Lockerungen. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 20. April 2020.

Die Landesregierung bittet eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger des Landes sich an die Verordnung zu halten und darüber hinaus von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen sozialen Kontakte einzustellen.

+++ Wie bisher gilt:

In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt, also maximal zu zweit. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
Die Behörden werden die Einhaltung der Verordnung streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren.

+++ Aufruf zum Tragen von Masken

Die Landesregierung empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern ab sofort in der Öffentlichkeit, insbesondere in Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf in Geschäften sogenannte Alltagsmasken (z.B. einen Schal, ein Tuch oder eine selbst genähte Stoffmaske) über Mund und Nase zu tragen.

+++ Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

+++ Schrittweise Öffnung von Einrichtungen
Ab Montag, 20. April 2020 wird in einem ersten Schritt die Öffnung folgender Einrichtungen bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen wieder erlaubt:

  • Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern. Abtrennungen und Teilöffnungen von Verkaufsflächen sind nicht zugelassen.
  • Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig ihrer Verkaufsfläche öffnen.
  • Bibliotheken, auch an Hochschulen.
  • Archive.

+++ Friseurbetriebe
Friseurbetriebe sollen unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und Hygieneauflagen voraussichtlich ab Montag, 4. Mai 2020 wieder öffnen können. Entsprechende Regelungen hierzu müssen noch erlassen werden.

+++ Geschlossen bleiben
Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs bei Gaststätten wird allerdings um Eisdielen und Cafés erweitert.

+++ Veranstaltungen
Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt. Die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben zunächst bestehen.

+++ Großveranstaltungen
Großveranstaltungen sollen voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein. Die Details hierzu müssen noch festgelegt werden.

+++ Sonntagsöffnungen
Die Regelung, dass über die üblicherweise bestehenden Sonntagsöffnungen hinaus weitere Geschäfte am Sonntag geöffnet haben dürfen, wird wieder aufgehoben.

+++ Schulen
Am Montag, 4. Mai 2020 beginnt die stufenweise Öffnung der Schulen mit den Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Zu weiteren Schritten der Öffnung und zu den notwendigen Hygienevorgaben wird das Kultusministerium ein Konzept erarbeiten.

+++ Kindertageseinrichtungen und Kindergärten
Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Das Kultusministerium erarbeitet hierzu ein Konzept.

+++ Hochschulen
Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes bleibt bis zum 3. Mai 2020 ausgesetzt. Ab Montag, 20 April 2020 wird der Studienbetrieb allerdings digital wieder aufgenommen. Praxisveranstaltungen sind nur unter besonderen Schutzmaßnahmen zulässig und auch nur, wenn sie zwingend notwendig sind. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen. Hochschulbibliotheken können unter Auflagen öffnen.

+++ Besuchsverbot Wohnungslosenhilfe
Neu eingeführt wird bei den besonders gefährdeten Personen ein Betretungsverbot zu Besuchszwecken für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.


Alle Regelungen der Verordnung im Detail finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung


Handlungsempfehlung

  • Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
  • Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen. Schränken Sie dazu bitte alle sozialen Kontakte so weit wie möglich ein und halten Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen.
    Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de

Alle Regelungen der Verordnung im Detail finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung