Baden-Württemberg: Rund 171.000 Anträge für „Soforthilfe Corona“ vorgeprüft – gut 147.000 Zuschüsse in Höhe von knapp 1,43 Milliarden Euro ausbezahlt

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Umstellung auf das Bundesprogramm erfolgte reibungslos, erste Anträge aus der Land- und Forstwirtschaft eingegangen“

Symbolbild Geld (Quelle: Pixabay)
Symbolbild Geld (Quelle: Pixabay)

Stuttgart – Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Coronakrise sind seit Programmstart am 25. März 2020 171.024 Anträge von den Kammern nach erfolgter Vorprüfung an die L-Bank übermittelt worden. 147.142 Anträge in einer Gesamthöhe von knapp 1,43 Milliarden Euro wurden laut L-Bank zur Auszahlung angewiesen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Die Umstellung des Prozesses auf das Bundesprogramm Ende vergangener Woche erfolgte reibungslos, die Antragstellung läuft seitdem über die neuen Formulare. Auch die ersten rund 350 Anträge aus der Land- und Forstwirtschaft gingen inzwischen ein und werden nun schnellstmöglich bearbeitet, damit auch diese Betriebe schnell finanzielle Unterstützung erhalten.“ Die neuen Formulare stehen seit letzten Donnerstag zentral auf der Homepage des Ministeriums zum Download zur Verfügung. Für Antragsteller bis zehn Beschäftigte steht seitdem das Bundesformular zur Verfügung. Unternehmen mit elf bis fünfzig Beschäftigten beantragen die Soforthilfen über das Formular des Landes.

Weitere Informationen

Die Förderung von Soloselbständigen, gewerblichen Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Die Anträge durchlaufen in der Regel innerhalb weniger Tage die Plausibilitätsprüfung bei den Kammern. Danach werden sie vollelektronisch zum finalen Entscheid an die L-Bank weitergegeben. Bei einem positiven Entscheid wird unverzüglich die Auszahlung angewiesen, mit dem üblichen zeitlichen Horizont bei Banküberweisungen. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb einer Woche bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern oder für Landwirte des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung.


Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/