Heidelberg (ots) – Stand 14.04.2020, 14:55 Uhr – Bei der Frau, die am Ostersonntagabend 12.04.2020 in die Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen wurde, handelt es sich um die Heidelberger Rechtsanwältin gegen die die Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln.

In diesem Zusammenhang stellt das Polizeipräsidium Mannheim klar, dass die polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend 12.04.2020 nicht im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermittlungen stehen.

Am Sonntagabend 12.04.2020 kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt.
Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen.

Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden.
Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.
Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen. Ermittlungen dauern an.

Update 14.04.2020, 15:15 Uhr:

(ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim.
Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin.

Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am
Ostersamstag 11.04.2020 bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.

In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik.

Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.

Dazu sagen wir als Redaktion:

Ein wenig mehr Vorsicht und Zurückhaltung in den sozialen Medien wäre angebracht

Im Zusammenhang mit diesem Vorgang fielen Worte wie Hochsicherheitsgefängnis, staatliche Willkür, schwere Körperverletzung. Andere wähnten den Rechtsstaat am Ende.

Nun sehen wir deutlich, wie wichtig es ist immer beide Seiten zu hören. Es war ein Vorgang, wie er polizeilich andauernd auftritt. Die Beamten haben oft mit Personen in Ausnahmesituationen zu tun.

Folgemeldung vom 16-04-2020