Osthessen: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto (PxHere)

Geparktes Fahrzeug beschädigt und geflüchtet

Lauterbach – Am Montag (06.04.), gegen 15:00 Uhr, parkte eine 57-jährige Pkw-Fahrerin ihr Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufmarktes in der Straße „Am Wörth“. Als sie gegen 15:15 Uhr wieder zu ihrem Fahrzeug kam, stellte sie fest, dass dieses an der Beifahrerseite beschädigt wurde. Offensichtlich war ein anderes Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken gegen den Wagen der 57-Jährigen gestoßen und hatte diesen dabei beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Am Pkw der 57-jährigen Fahrerin entstand Sachschaden von rund 2.000 EUR.

Hinweise zu dem Verursacher erbittet die Polizeistation Lauterbach unter Tel. 06641-9710.

Fahndungsrücknahme: Leon S. aus Bad Hersfeld in Frankfurt am Main ausfindig gemacht

Bad Hersfeld – Der seit Montagabend (06.04.) als vermisst gemeldete Leon S. aus Bad Hersfeld konnte am heutigen Donnerstag in Frankfurt am Main ausfindig gemacht werden. Es wird daher um Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung gebeten.

Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Hintergrund seines Verschwindens liegen derzeit nicht vor.

Die Polizei bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung!

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Petersberg – Am Mittwoch (08.04.) wurde ein 32-jähriger Motorradfahrer (Honda -CB 500) kurz vor 13:00 Uhr bei einem Unfall auf der Landesstraße 3429 schwer verletzt. Eine 63-jährige BMW-Fahrerin befuhr verbotswidrig den Verbindungsweg zwischen dem Friedhof Bernhards und der Landesstraße 3429. Als sie auf die Landstraße einbiegen wollte übersah sie den Motorradfahrer, so dass es im Einmündungsbereich zur Kollision kam. Hierbei wurde der Hondafahrer schwer verletzt und im Anschluss in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 11.500 Euro.

Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür: Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten

Hessen/Osthessen – Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten. Dennoch stellen sich viele Hessinnen und Hessen mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

Ostern in der Öffentlichkeit

Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende „Kontaktverbot“ noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt. Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks. Die Polizei agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen. Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.

Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten

Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizei richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt. Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten. Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr. Die Polizei schreitet nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.

Polizei führt am Osterwochenende verstärkt Motorradkontrollen durch

Private Motorradausflüge sind derzeit in Hessen nicht verboten. Grundsätzlich kann man auch eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitnehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Sobald die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer von ihrem Motorrad absteigen – etwa an einer Tankstelle oder auf einem Parkplatz – müssen sie sich jedoch an die Abstandsregeln von 1,5 Metern (besser 2 Metern) zur anderen Person halten. Biker- und Tankstellengespräche mit Dritten sollte man zur Minimierung des Infektionsrisikos unterlassen.

In Osthessen ist die Polizei mit Beginn der Motorradsaison bereits verstärkt im Einsatz und wird auch am Osterwochenende auf beliebten Routen, wie beispielsweise in der Rhön oder rund um den Hoherodskopf, kontrollieren und auf die Verkehrssicherheit der Maschinen achten. Viele Polizei-Motorräder verfügen über Videotechnik, mit der zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße beweis- und gerichtsfest aufgezeichnet werden.

Abschließend möchten wir noch mitteilen, dass die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Verordnungen nicht alle Details bzw. jeden Einzelfall des täglichen Zusammenlebens regeln können. Vielmehr sollen sie aber als verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung und die Ordnungsbehörden dienen, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, Infektionsketten zu brechen und uns alle zu schützen.

Einbruch in Vereinsheim

Grebenhain / Volkartshain – Zwischen Dienstag (07.04.) und Mittwoch (08.04.) brachen Unbekannte in das Vereinsheim am Sportplatz in Volkartshain ein. Die Täter hebelten eine Tür auf und verschafften sich so Zutritt in die Räumlichkeiten. Nach bisherigen Erkenntnissen konnte noch nicht genau bestimmt werden, was gestohlen wurde. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf rund 500 Euro.

Exhibitionist zeigt sich Geschädigter

Homberg (Ohm) – Am Donnerstag (09.04.), gegen 03:15 Uhr, war die 22-jährige Geschädigte aus Homberg im Bereich der Marburger Straße unterwegs. Plötzlich näherte sich ihr eine ihr unbekannte männliche Person und entblößte sich vor ihr und zeigte der Geschädigten sein Geschlechtsteil. Im Anschluss flüchtete er in Richtung Goethestraße.

Das Opfer konnte den Täter wie folgt beschreiben: Männlich, circa 180 cm groß, mitteleuropäisches Erscheinungsbild, dunkelblonde Haare und er trug bei der Tat eine schwarze Jacke mit roten Streifen an beiden Ärmeln, sowie eine schwarze Hose.

Hinweise bitte an die Polizeistation Lauterbach unter der Telefonnummer 06641/971-0, an die Polizeistation Alsfeld unter der Telefonnummer 06631/974-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Diebstahl aus Kellerraum

Fulda – Zwischen Freitag (03.04.) und Dienstag (07.04.) brachen Unbekannte in einen Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in der Rabanusstraße ein. Die Täter verschafften sich Zugang zu einem der Kellerverschläge und stahlen eine Bohrmaschine der Marke Black & Decker. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 20 Euro.

Diebstahl von mehreren geweihten Kerzen

Gersfeld / Hettenhausen – Innerhalb des letzten halben Jahres, kam es in einer Kirche in der Ebersberger Straße zum Diebstahl von mehreren geweihten Kirchenkerzen. Diese werden zur Verrichtung des Gottesdienstes verwendet. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 100 Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter der Telefonnummer 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Rotenburg – Am Donnerstag (09.04.), gegen 05.45 Uhr, befuhr ein Lkw-Fahrer (58 Jahre) aus Wanfried mit seinem Sattelzug und Auflieger die Kasseler Straße (Bundesstraße 83) aus Richtung Rotenburg-Lispenhausen kommend in Richtung Rotenburg. Im Bereich der Kasseler Straße kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und überfuhr eine am rechten Fahrbahnrand gelegene Verkehrsinsel. Hierbei fuhr er eine auf der Verkehrsinsel stehende Warnbarke und anschließend einen Baum um. Außerdem traten Betriebsstoffe (Motoröl und Kühlflüssigkeit) aus dem Fahrzeug, welche durch die Feuerwehr Rotenburg abgestreut und anschließend aufgenommen wurden. Der Verkehr wurde an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 16.300 Euro.