Bad Homburg v.d. Höhe: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiauto © on Pixabay

Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür: Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten
Bad Homburg v.d. Höhe (ots)

Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten. Dennoch stellen sich viele Hessinnen und Hessen mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

Ostern in der Öffentlichkeit

Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende „Kontaktverbot“ noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt. Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks. Die Polizei agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen. Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.

Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten

Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizei richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt. Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten. Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr. Die Polizei schreitet nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.

Zeit zum „Aufklaren“: Regeln gelten auch am oder auf dem Wasser

Wassersportler und Bootbesitzer wissen was mit „Aufklaren“ gemeint ist. Das schöne Frühlingswetter bietet den idealen Zeitpunkt, das Boot auf Vordermann zu bringen und auf den hessischen Gewässern abzulegen. Auch an dieser Stelle ist zu beachten: Die allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser, dem Anlegesteg oder am Ufer. Die Beamten der hessischen Wasserschutzpolizeistationen und -posten stehen hier für Fragen von Vereinen und Wassersportler bereit. Die Polizei wird am Osterwochenende auch im Bereich der Flüsse und Seen darauf achten, dass die Regeln dort eingehalten werden.

Handtasche gestohlen – erwischter Täter flüchtet, Wehrheim, Bahnhofstraße / Zum Stadttor, 08.04.2020, 12.50 Uhr bis 13.30 Uhr

(pa)Am Mittwochnachmittag erstattete eine Wehrheimerin bei der Polizeistation Usingen Strafanzeige, nachdem man ihr zuvor die Handtasche gestohlen hatte, sie diese aber wieder zurückerlangen konnte. Die 60-jährige Frau begab sich gegen 12.50 Uhr mit ihrem Auto zu einer in der Wehrheimer Bahnhofstraße gelegenen Werkstatt. Ihren Pkw parkte sie unverschlossen vor der Örtlichkeit. Als sie etwa 40 Minuten später zurück zu ihrem VW kam, musste sie feststellen, dass jemand ihre im Fahrzeug befindliche Handtasche samt Mobiltelefon, persönlichen Dokumenten, Schlüsseln, Bargeld und EC-Karten gestohlen hatte. Schnell begab sich die Bestohlene zu der in der Straße „Zum Stadttor“ befindlichen Bankfiliale. Dort angekommen sah die erstaunte Frau auf der Treppe vor dem Eingang einen Mann, der ihre Handtasche in den Händen hielt. Als dieser die Wehrheimerin erblickte, ließ er die Tasche sofort fallen, um anschließend in Richtung Usinger Straße zu flüchten. Glücklicherweise befand sich in der Handtasche noch der gesamte Inhalt. Die Anzeigenerstatterin konnte den Dieb beschreiben als circa 15 bis 20 Jahre alt, etwa 165cm bis 170cm groß und schmal. Er habe einen dunkleren Teint gehabt, sei mit einer dunklen Jogginghose, einem weißen Poloshirt und einer schwarzen Basecap bekleidet gewesen und habe eine grüne Mundschutzmaske getragen. Mögliche Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (06081) 9208 – 0 bei der Ermittlungsgruppe der Polizeistation Usingen zu melden.

Opferstöcke aufgebrochen, Bad Homburg v. d. Höhe, Gonzenheim, Auf der Schanze, 08.04.2020, 10.00 Uhr bis 15.45 Uhr

(pa)Bargeld in unbekannter Höhe entwendeten Diebe am Mittwoch aus einer Bad Homburger Kirche. Zwischen 10.00 Uhr morgens und 15.45 Uhr am Nachmittag hebelten die Täter in der katholischen Kirche in der Straße „Auf der Schanze“ in Gonzenheim zwei Opferstöcke gewaltsam auf. Mit dem darin befindlichen Bargeld flüchteten sie vom Tatort. An den Opferstöcken entstand zudem ein Sachschaden von rund 150 Euro. Die Bad Homburger Kriminalpolizei ermittelt und nimmt Hinweise unter der Rufnummer (06172) 120 – 0 entgegen.

Gestohlener Motorroller brennend aufgefunden, Oberursel, Stierstadt, Kurmainzer Straße, 08.04.2020, gg. 20.20 Uhr

(pa)Am Mittwochabend wurde am S-Bahnhof Oberursel-Weißkirchen/Steinbach ein Motorroller gestohlen. Der Fahrer des Rollers kam gegen 20.30 Uhr mit der S-Bahn dort an und musste feststellen, dass sein Kleinkraftrad offensichtlich entwendet wurde. Er wurde daraufhin von einem Mann angesprochen, der offenbar zuvor Zeuge des Diebstahls wurde. Nach dessen Angaben sei der Motorroller etwa 10 Minuten zuvor von drei jungen Männern gestohlen worden. Kurze Zeit später wurde der Roller brennend in Frankfurt Rödelheim wieder aufgefunden. Die Ermittlungsgruppe der Polizeistation Oberursel ermittelt und bittet mögliche weitere Tatzeugen, sich unter der Telefonnummer (06171) 6240 – 0 zu melden.

Fußgängerin angefahren, Friedrichsdorf, Burgholzhausen, Herrngartenstraße / Haingrabenstraße, 08.04.2020, gg. 10.00 Uhr

(pa)Am Mittwochvormittag musste eine Fußgängerin nach einem Zusammenstoß mit einem Pkw in Burgholzhausen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die 73-Jährige überquerte gegen 10.00 Uhr von der Mainzer Straße aus kommend bei Grünlicht die Fußgängerampel über die Herrngartenstraße in Richtung Haingrabenstraße. Zeitgleich bog ein 71-jähriger Chrysler-Fahrer bei ebenfalls grünzeigender Ampel aus der Haingrabenstraße nach links in die Herrngartenstraße ab. Dabei übersah der Autofahrer die Frau. Sein Fahrzeug streifte die 73-Jährige im Beinbereich, wodurch diese leicht verletzt wurde. Der Rettungsdienst brachte die Frau in eine Klinik.

Aktueller Blitzerreport

Das Polizeipräsidium Westhessen veröffentlicht wöchentlich Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung. Dies ist ein Beitrag im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit. Nachfolgend finden Sie die Messstellen der Polizei für die kommende Woche:

Donnerstag: Neu-Anspach, L3041, Abfahrt Hessenpark

Die beteiligten Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass es neben den veröffentlichten auch unangekündigte Messstellen geben kann.