Frankfurt am Main: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Polizeieinsatz © on Pixabay

Frankfurt: Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür: Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten

Frankfurt (ots) – Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich
ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten
Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum
Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin
Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt,
lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen
rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten.
Dennoch stellen sich viele Hessinnen und Hessen mit Blick auf das Osterfest und
das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten
verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen
grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

Ostern in der Öffentlichkeit

Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende „Kontaktverbot“ noch
mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet,
Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur,
wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht
erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht
befolgt, werden Bußgelder verhängt. Bei der Begegnung mit anderen Personen in
der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden,
sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise
das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks. Die Polizei agiert
natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen
aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden:
So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den
eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen,
sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen
eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein
großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin
schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder
das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen. Bitte nehmen Sie auf Ihre
Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich
nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir
können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.

Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten

Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizei richten, drehen sich
darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen
derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des
eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn
üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und
der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so
sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt. Damit die momentanen
Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der
Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten,
möglichst zu verzichten. Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen,
für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr. Die Polizei schreitet nach
Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar
gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des
eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige
Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige
Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen
des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.

Zeit zum „Aufklaren“: Regeln gelten auch am oder auf dem Wasser

Wassersportler und Bootbesitzer wissen was mit „Aufklaren“ gemeint ist. Das
schöne Frühlingswetter bietet den idealen Zeitpunkt, das Boot auf Vordermann zu
bringen und auf den hessischen Gewässern abzulegen. Auch an dieser Stelle ist zu
beachten: Die allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder
das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser,
dem Anlegesteg oder am Ufer. Die Beamten der hessischen
Wasserschutzpolizeistationen und -posten stehen hier für Fragen von Vereinen und
Wassersportler bereit. Die Polizei wird am Osterwochenende auch im Bereich der
Flüsse und Seen darauf achten, dass die Regeln dort eingehalten werden.

Schwerer Unfall an der Bahnstrecke – Zwei Bahnarbeiter verletzt

Rödermark/Ober Roden/Landkreis Offenbach (ots) – An der Bahnstrecke zwischen
Rödermark und Ober Roden kam es heute, gegen 12 Uhr, zu einem schweren Unfall,
als eine S-Bahn einen 30-jährigen Bahnarbeiter und seinen 27-jährigen Kollegen
erfasste. Nach bisherigen Ermittlungen der Bundespolizei waren die beiden
Bahnarbeiter auf einer routinemäßigen Überprüfung der Gleisanlagen. Hierzu
liefen sie den Streckenabschnitt neben den Gleisen ab, um hierbei eventuelle
Schäden festzustellen. Als die Beiden aus bisher noch nicht geklärten Gründen in
das Gleis traten, wurden sie von der durchfahrenden S-Bahn erfasst und zur Seite
geschleudert. Hierbei wurde der 30-Jährige schwer im Kopfbereich verletzt und
sein jüngerer Kollege zog sich glücklicherweise nur leichtere Verletzungen zu.
Der Lokführer hatte unmittelbar vor der Kollision eine Notbremsung eingeleitet,
was aber den Unfall nicht mehr verhindern konnte. Nach Eingang der Unfallmeldung
wurden die Gleise für den Zugverkehr gesperrt. Die beiden verletzten Männer
wurden mit Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Nach Abschluss der
Rettungsmaßnahmen wurde die Strecke um 13.11 Uhr für den Zugverkehr wieder
freigegeben. Die abschließenden Ermittlungen hat die Bundespolizeiinspektion
Frankfurt am Main übernommen.

Schmierfink im Darmstädter Hauptbahnhof festgenommen

Darmstadt (ots) – Heute Nacht wurde im Darmstädter Hauptbahnhof ein 37-jähriger
Mann festgenommen, nachdem er in der Bahngalerie mehrere Türen mit Farbe
besprüht hatte. Mitarbeiter des Bahnsicherheitsdienstes hatten den Mann dabei
beobachtet wie er eine Eingangstür zu einem Markt besprühte. Sie hielten ihn
fest und übergaben ihn wenig später einer Streife der Bundespolizei. Bei der
anschließenden Durchsuchung konnten bei ihm mehrere Spraydosen gefunden und
sichergestellt werden. Der Schaden, der durch die Farbschmierereien entstand,
dürfte nach einer ersten Schätzung bei einigen hundert Euro liegen. Nach
Feststellung der Personalien und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen
Sachbeschädigung, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ostereierdieb im Hauptbahnhof festgenommen

Frankfurt am Main (ots) – Beamte der Bundespolizei haben heute Morgen gegen 6
Uhr einen 44-jährigen Frankfurter festgenommen, der im Verdacht steht am
Dienstagabend, gegen 23 Uhr, mehrere Ostereier aus einem Drogeriemarkt in der
Einkaufspassage des Frankfurter Hauptbahnhofes entwendet zu haben. Nach
Auswertung von Videoaufzeichnungen, hatte der Mann die Eingangstür des Marktes
nach innen gedrückt, um so nach den Ostereiern greifen zu können. Beim Versuch
die gesamte Eierkiste rauszuziehen fielen die meisten Eier jedoch auf den Boden
und blieben für ihn unerreichbar. Nachdem es ihm dann doch noch gelang einige
Schokoeier zu greifen, flüchtete er aus dem Bahnhof. Als ihn eine Streife der
Bundespolizei heute Morgen im Bahnhof antraf, wurde er festgenommen und zur
Wache gebracht. Ostereier führte er keine mehr mit sich und wollte sich auch zum
Verbleib der Eier nicht äußern. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
wurde er wieder entlassen.

Frankfurt-Gutleutviertel: Festnahme nach Fahrraddiebstahl

Frankfurt (ots) – (fue) Am Mittwoch, den 8. April 2020, gegen 03.30 Uhr, fiel
einer Funkwagenbesatzung in der Speicherstraße ein Mann auf, der ein Fahrrad auf
einem Einkaufswagen transportierte.

Die sich anschließende Kontrolle brachte zu Tage, dass das Fahrrad zunächst in
einem Hinterhof in der Mannheimer Straße stand. Dort war es mit einem
Spiralschloss angebunden. Der Tatverdächtige, ein 46-jähriger Frankfurter, hatte
das Schloss gewaltsam aufgebrochen und das Mountainbike zum Abtransport auf
einen zufällig auf der Straße stehenden Einkaufswagen geladen.

Diese für ein funktionstüchtiges Fahrrad etwas eigenwillige Transportform hatte
die Aufmerksamkeit der Beamten erregt. Der Beschuldigte wurde nach Durchführung
der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Frankfurt-Ostend: Mülltonnenbrände – Zeugensuche

Frankfurt (ots) – (fue) Mehrere Mülltonnenbrände, die sich heute Nacht im
Frankfurter Ostend ereigneten, beschäftigen die Kriminalpolizei. Zunächst
brannten gegen 02.00 Uhr zwei vor einem Anwesen in der Pfingstweidstraße
stehende Mülltonnen. Ein Zeuge hatte schnell gehandelt und umgehend die
Feuerwehr verständigt. Von dieser wurden die Tonnen zwar sofort gelöscht,
trotzdem platzten im Kellergeschoss und im Erdgeschoss Fenster und im ersten und
zweiten Obergeschoss zeigten sich Rußanhaftungen. Der durch den Brand
entstandene Sachschaden dürfte sich auf einige tausend EUR beziffern. Personen
wurden glücklicherweise nicht verletzt.

Nur kurze Zeit später wurde die Wehr zu zwei weiteren Mülltonnenbränden gerufen.
An der Ecke Allerheiligentor/Lange Straße brannten zwei Mülltonnen und eine
Dixitoilette, in der Hanauer Landstraße, vor dem Anwesen Nummer 6, brannten zwei
Altpapiertonnen.

In keinem der genannten Fälle kann Brandstiftung ausgeschlossen werden. Die
Frankfurter Polizei bittet daher Personen, die zu den Brandfällen sachdienliche
Hinweise geben können, sich mit ihr unter der Telefonnummer 069-75551599 in
Verbindung zu setzen.

Zwei Brände, von jeweils vor Gebäuden abgestellten Müllbehältern, beschäftigten die Feuerwehr in der vergangenen Nacht

Frankfurt am Main (ots)

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch musste die Feuerwehr gleich zweimal Müllbehälter, die jeweils vor Hausfassaden abgestellt und aus noch ungeklärter Ursache in Brand geraten waren, löschen. Zunächst brannte gegen 02:00 Uhr ein Müllbehälter vor einem Gebäudekomplex im Ostend. Durch das rasche Eingreifen der Feuerwehr konnte eine Ausbreitung des Brandes in den Keller des betroffenen Gebäudes verhindert werden. Durch den Brand wurden zwei Kellerfenster beschädigt und diverse Kellerräume verraucht, weitere Schäden konnte das Feuer nicht anrichten. Nachdem dem Löschen des Brandes mit einem Strahlrohr, wurden die betroffenen Gebäudeteile kontrolliert und der in die Kellerräume eingedrungene Brandrauch mittels Hochleistungslüfter ins Freie geblasen. Etwa eine Stunde später brannte dann ein weiterer Müllbehälter im Innenhof einer Wohnanlage auf der Lange Straße in der Innenstadt. Hier musste die Feuerwehr nach dem Löschen des Brandes Teile einer Hausfassade öffnen, um dahinter befindliches Isoliermaterial auf mögliche Glutnester hin zu überprüfen. Brandrauch war in diesem Fall keiner in das Gebäude eingedrungen. Bei beiden Bränden wurde niemand verletzt. Die jeweiligen Brandursachen werden von der Polizei ermittelt. Zur Höhe der entstandenen Sachschäden können keine Angaben gemacht werden.