Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto, Seitlich © Ingo_Kramarek on pixabay

Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, Ansammlung im freien Raum von mehreren Personen

Bingen (ots)

Über einen Bürger wurde der Polizei Bingen am Dienstag, den 31.03.2020, gegen 18.53 Uhr, eine Ansammlung von mehreren Personen auf einem Feldweg in der Technischen Hochschule in Bingen-Büdesheim gemeldet. Durch die Einsatzkräfte der Polizei Bingen konnten acht Jugendliche und Heranwachsende festgestellt werden, die dicht an dicht auf zwei Bänken saßen und Alkohol konsumierten. Den Hinweis auf einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz und der ausgesprochene Platzverweis wurde nur sehr zögerlich nachgekommen. Gegen die acht Personen wird nur ein Strafverfahren eingeleitet.

Sicherheitshinweis zum Motorrad-Saisonstart 2020

Mainz (ots) – Die Motorrad-Saison 2020 hat begonnen und viele Motorradfahrer
haben ihre Maschinen aktiviert. Auch wenn man sich fit fühlt und das Motorrad
gut in Schuss ist, sollten sich Bikerinnen und Biker auf den ersten Kilometern
nach jedem Neustart wieder „warm“ fahren.

Bereits in diesem Jahr musste die Polizei jedoch die ersten Unfälle mit vier
getöteten und 36 schwerverletzten Motorradfahrern aufnehmen.

In Rheinland-Pfalz ist laut Statistik 2019 die Anzahl der Motorradunfälle zwar
gesunken jedoch stieg die Zahl der getöteten Motorradfahrer um sechs Tote auf
insgesamt 45 an.

Zu den Hauptunfallursachen zählen überhöhte Geschwindigkeit, das Nichtbeachten
der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen und die Selbstüberschätzung der Fahrer.

Um die Unfallentwicklung der letzten Jahre weiter zu reduzieren, führt die
rheinland-pfälzische Polizei in der Motorrad-Saison 2020 viele
Motorrad-Sicherheitstage in beliebten Bike-Regionen durch. Ergänzend finden
Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen zur Überprüfung des technischen
Zustandes der Motorräder statt.

Damit der Saisonstart auch gelingt, hier ein paar wichtige Tipps des
Motorrad-Experten-Teams der Polizei Rheinland-Pfalz.

Fahrtipps:

  • Fahren Sie vorschriftsmäßig immer mit Licht.
  • Fahren Sie defensiv und überschätzen Sie sich nicht.
  • Fahren Sie vorausschauend.
  • Seien Sie stets bremsbereit.
  • Kündigen Sie Überholmanöver frühzeitig und deutlich an.
  • Schneiden Sie keine Kurven.
  • In Kurven und bei Nässe müssen Sie besonders gefühlvoll bremsen.
  • Absolvieren Sie nach längeren Fahrpausen ein
    Motorrad-Sicherheitstraining.

Technik und Sicherheit:

  • Checken Sie Ihre Maschine nach der Winterpause gründlich durch.
  • Überprüfen Sie insbesondere Bremsen, Beleuchtung und Bereifung
    mit vorgeschriebenem Luftdruck.
  • Schützen Sie sich mit geeigneter Motorradschutzbekleidung!

Zur gesamten Ausrüstung gehören: Motorradhelm, Leder- oder Textilkombination,
Motorradhandschuhe und Stiefel.

  • Verwenden Sie Protektoren, die das Verletzungsrisiko bei Stürzen
    vermindern.
  • Vermindern Sie ergänzend das Verletzungsrisiko mit neu
    entwickelten Airbag-Westen oder -Jacken.
  • Nutzen Sie auffällige Reflektoren oder Warnwesten, damit Sie
    besser erkennbar sind.

Gesundheit:

  • Um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus gering zu halten,
    meiden Sie Fahrten in der Gruppe und halten genügend Abstand zum
    Vordermann. Fahren Sie versetzt und überholen Sie nicht
    untereinander.
  • Halten Sie sich bei Pausen nicht gleichzeitig auf Parkflächen
    auf und halten bitte die Mindestabstände zueinander ein.
  • Wenn zwei Personen auf einem Parkplatz stehen, sollte man
    weiterfahren und sich eine andere Stelle zum Anhalten suchen, so
    ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
  • Sollten die Ordnungsbehörden weiterhin Ansammlungen von
    Motorradfahrern feststellen, droht eine Verschärfung der Regeln,
    die auch Motorradfahrer in Form von Streckensperrungen oder
    Verbot von Freizeitfahrten treffen könnten.

Schließen Sie sich durch rücksichtsvolle und gelassene Fahrweise der Aktion des
DVR „Vision Zero“ an.

  • Keiner kommt um. Alle kommen an –

Mainz-Oberstadt, Polizeieinsatz in der Langenbeckstraße, Ermittlungen und Nachsorge fortgeführt

Mainz (ots) – Am Montagnachmittag ist es in der Langenbeckstraße, wegen einer gemeldeten Bedrohungslage, zu einem Großeinsatz der Polizei gekommen.

Nach ersten Zeugenaussagen und Erkenntnissen hat die Mainzer Polizei annehmen
müssen, dass sich eine männliche Person mit Schussaffe und Munition in einem
Mehrfamilienhaus aufhält und droht mehrere Menschen und „jedem der sich ihm in
den Weg stellt“ zu erschießen. Die Polizei muss solche Mitteilungen immer ernst
nehmen und stuft auf Grundlage der vorliegenden Informationen, den polizeilichen
Einsatz am Montagnachmittag als Verdacht einer sogenannten „Lebensbedrohlichen
Einsatzlage“ ein.

Die Polizei leitet dabei bereits in einer frühen Phase, aufgrund zunächst
geringer Erkenntnisse,umfangreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein. Am
Montagnachmittag legen die Einsatzkräfte teilweise eine besondere
Schutzausstattung an und sperren den Gefahrenbereich großräumig ab.

Auf Grund der Tatsache, dass Zeugen den mutmaßlichen Täter lediglich gehört,
aber nicht gesehen haben, wird dieser zunächst nicht genau lokalisiert. Es
ergeben sich jedoch Hinweise auf eine konkrete Etage und eine bestimmte Wohnung
in dem Mehrfamilienhaus. Diese Wohnung wird nach Abwägung aller vorliegenden
Informationen, durch die Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) geöffnet und
die darin befindliche Person zunächst festgesetzt. Da das SEK von einem
bewaffneten Täter ausgeht, wird die Wohnung sehr schnell betreten und die darin
befindliche Person sofort festgesetzt. Hierbei geht es vor allem darum, Gefahren
sofort zu minimieren.

Es stellt sich jedoch schnell heraus, dass es sich bei der Wohnung um die eines
unverdächtigen Nachbarn handelt und der Täter in der Wohnung unmittelbar daneben
vermutet wird.

In der unmittelbar danach geöffneten, richtigen Wohnung, trifft das SEK keine
Personen an.

Nach dem Ende des Einsatzes und dem Ausschluss einer echten Bedrohung, wird der
Wohnungsinhaber nochmals von zwei Polizeibeamten besucht und der Einsatzablauf
und die polizeiliche Vorgehensweise erläutert. Eine erfahrene Polizeibeamtin
drückt dem sichtlich beeindruckten Mann, das Bedauern der Polizei über diese
Verwechslung aus. Gemeinsam wird der Schaden an der Wohnungstür begutachtet und
der Wohnungsinhaber über die weitere Vorgehensweise aufgeklärt.

Die Polizei übernimmt grundsätzlich die Haftung für Schäden oder Verletzungen
bei Unbeteiligten. Die Bearbeitung und Prüfung erfolgt in diesem Fall durch die
Abteilung Polizeiverwaltung des Polizeipräsidiums Mainz.

Sind Menschen von Straftaten oder polizeilichen Einsätzen besonders betroffen,
stehen Sozialpädagoginnen der polizeilichen Opferberatung zur Verfügung. Diese
setzen sich dann mit Betroffenen in Verbindung, um weitere Hilfe anzubieten oder
bei der Vermittlung weiterer Hilfsangebote zu unterstützen.

Der Polizeiverwaltung des Polizeipräsidiums Mainz liegt der Sachverhalt bereits
vor, um möglichst schnell und unkompliziert die Schadensabwicklung durchführen
zu können. Der Vermieter der Wohnung steht bereits seit Dienstag mit der Polizei
Mainz in Verbindung. Die Opferberatung nimmt Kontakt zu dem betroffenen Mann
auf.

Um Einsatzabläufe ständig zu optimieren und zu verbessern, bereitet die Mainzer
Polizei jede größere Einsatzlage, so auch diese, intensiv nach und passt ihre
Einsatzkonzeptionen individuell an.

Wir bedauern, dass es in diesem Fall zu einer Verwechslung gekommen ist und
entschuldigen uns gerne öffentlich bei dem betroffenen Wohnungsinhaber. Wir
bitten um Verständnis für unser Vorgehen, bei dem die Abwehr von Lebensgefahren
für unbeteiligte Menschen im immer Vordergrund stand. Wir stehen ihm
selbstverständlich zur Verfügung, um die Folgen für ihn weitestgehend zu
minimieren.

Ingelheim – Verkehrsunfallflucht

Mainz (ots) – Am Dienstagnachmittag gegen 16:40 Uhr stellte eine
Fahrzeugführerin bei ihrem auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums „Neue Mitte“
geparkten Auto einen frischen Unfallschaden fest. Hinten rechts war das Fahrzeug
eingedellt und am Lack beschädigt. Der bislang unbekannte Unfallverursacher
entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Die Polizei weist darauf hin,
dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist. Der
Verantwortliche muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und
Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner
KFZ-Versicherung verlieren und an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt
werden. Die Polizei rät Ihnen deshalb, jeden Unfall zu melden. Wer sachdienliche
Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der
Polizeiinspektion Ingelheim unter der Rufnummer 06132/6551-0 in Verbindung zu
setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter piingelheim@polizei.rlp.de an die
Polizei übermittelt werden.

Ockenheim – Brände in Gemarkung

Mainz (ots) – Über die Berufsfeuerwehr Mainz wird die Polizei Mainz über einen
Brand bei Ockenheim in Kenntnis gesetzt. Brandörtlichkeit seien zugewachsene
Grundstücke, insgesamt zwei Parzellen, an einem Feldweg, nahe der „Gaulsheimer
Straße“. Bei dem Eintreffen der Feuerwehr sind etwa 12 Meter hohe Flammen
gegeben. Das Feuer wird von der Feuerwehr unter Kontrolle gebracht. Als Ursprung
wird derzeit das in Brandsetzen von Unrat, u.a. einer Tür, bzw. weiterer Möbel
angenommen. Von diesem Feuer schlugen die Flammen auf das dicht bewachsene
Grundstück über. Während der Sachverhaltsaufnahme wird ein weiterer Brand auf
dem Feldweg, weiterführend von dem „Vlexxer Weg“, gemeldet. Auch hier wurde
augenscheinlicher Unrat verbrannt. Ein Möbelstück, und ein Topf sind für die
Einsatzkräfte noch erkennbar. Dieser Brand konnte von der Feuerwehr ebenso
schnell unter Kontrolle gebracht werden. Im Einsatz waren die Freiwilligen
Feuerwehren Ockenheim, Bingen, Gau-Algesheim und Ingelheim. Die polizeilichen
Ermittlungen laufen. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben
kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Ingelheim unter der Rufnummer
06132/6551-0 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter
piingelheim@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Mainz Gonsenheim – Einbruchsdiebstahl aus Kellerabteil

Mainz (ots) – In der Zeit vom Montag, dem 23.03.2020 bis zum darauffolgenden
Montag, dem 30.03.2020 wird durch bislang unbekannte Täter das Kellerabteil
eines Mehrfamilienhauses in der Elsa-Brändtström-Straße aufgebrochen und unter
anderem Wein und Werkzeug entwendet. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bei
der Aufnahme von Diebstählen aus Kellerabteilen in Mehrfamilienhäusern immer
wieder feststellen, dass Wertsachen, gemeint sind nicht nur Schmuck und Bargeld,
sondern auch sensible Daten, die Auskunft über die Bewohner geben, wie
Kontoauszüge oder Steuerunterlagen, in diesen Räumlichkeiten gelagert werden.
Ein Kellerabteil ist dafür jedoch nicht geeignet, da ein unberechtigter Zugriff
in den Keller eines Mehrfamilienhauses, im Vergleich zu einer Wohnung, doch
einfacher und unbeobachteter stattfinden kann. Wer sachdienliche Hinweise zu dem
genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2
unter der Rufnummer 06131/65-4210 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch
per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Mainz Oberstadt – Diebstahl aus Kapellenräumlichkeiten

Mainz (ots) – Unbekannte Täter hebeln zwei Briefkästen in den Räumlichkeiten der
Kapelle / der Seelsorge im Katholische Klinikum Mainz auf und öffnen diverse
dort befindliche Briefumschläge. Weiterhin versuchen sie, eine Spendenkasse für
Opferlichter aufzuhebeln. Die Spendenkasse war nach Angaben der Seelsorge
bereits vor dem Vorfall geleert worden und enthielt keinerlei Bargeld. Es
entsteht Sachschaden an den Briefkästen. Wer sachdienliche Hinweise zu dem
genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1
unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch
per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.