BGH verwirft Revision des Angeklagten im sog. „Hallenbadmord-Prozess“

Frankenthal – Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Landgerichts Frankenthal im Prozess wegen Tötung eines Mannes aus Ludwigshafen vor dem Ostparkbad in Frankenthal.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.03.2020 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil einer Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal im sog. „Hallenbadmord-Prozess“ als unbegründet verworfen. Dem zur Tatzeit 25jährigen türkischen Angeklagten wurde die Tötung eines Landsmannes aus Ludwigshafen am Rhein am 08.01.2018 vorgeworfen. Die Kammer sah es in ihrem Urteil vom 24.06.2019 als erwiesen an, dass der Angeklagte das Opfer aus Rachemotiven und Geltungssucht tötete und bejahte das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“. Die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes wurde durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.