Rhein-Neckar-Kreis: Keine Papiertaschentücher in die Toilette

Symbolbild Toilettenpapier (Foto: Pixabay)
Symbolbild Toilettenpapier (Foto: Pixabay)

Heidelberg – Aus aktuellem Anlass weist das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises darauf hin, dass nur normales, handelsübliches Toilettenpapier in der Toilette hinuntergespült werden darf.

Toilettenpapier löst sich schnell auf, wenn es mit Wasser in Berührung kommt. Papiertaschentücher, Küchentücher und ähnliches tun dies nicht – und führen schnell zu Verstopfungen in den Kanälen und auch in den Hausanschlussleitungen, die dann aufwändig beseitigt werden müssen.

Das Wasserrechtsamt bittet deshalb darum, auch im eigenen Interesse sämtliche Hygieneartikel über den Restmüll zu entsorgen.

Trinkwasserinstallationen regelmäßig spülen

Auch in Zeiten der Coronapandemie müssen alle Betreiber von Hausinstallationen in öffentlichen sowie vermieteten Gebäuden – u.a. Gemeinden, Hotels und sonstige Übernachtungsbetriebe, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, Gastronomie, Frisöre, Fußpflege und Kosmetikstudios, Sportstätten, Einzelhandel usw. ihre Trinkwasserinstallationen regelmäßig spülen.

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen derzeit viele Einrichtungen und Betriebe geschlossen bleiben. Das bedeutet, dass die Trinkwasserinstallationen in diesen öffentlichen Gebäuden sowie vermieteten Gebäuden nicht genutzt werden. Damit die Sicherheit des Trinkwassers gewährleistet bleibt, ist es unbedingt erforderlich, in den Zeiten, in denen die Leitungen nicht genutzt werden, den Leitungsinhalt durch regelmäßiges Spülen aller Zapfstellen auszutauschen. Dies gilt für kaltes wie für erwärmtes Trinkwasser. Alternativ können Sanitärfachbetriebe den Betrieb der Hausinstallationen fachgerecht stilllegen.

In Gebäuden oder Gebäudeteilen, in denen sich eine zentrale Warmwasseranlage befindet, ist es zwingend notwendig, die Warmwassertemperatur weiterhin bei mindestens 60°C im Warmwasserspeicher zu halten, weil sich andernfalls die Legionellen im Wasser vermehren können. Dezentrale Boiler und Durchlauferhitzer können in dieser Zeit abgeschaltet werden. Sie müssen bei Wiederinbetriebnahme jedoch maximal erhitzt und gut gespült werden.


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