Neustadt: Stadt erlässt Elternbeiträge

Neustadt an der Weinstraße – Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden die Kindertagesstätten in Neustadt an der Weinstraße für den Regelbetrieb geschlossen. Für Kinder, bei denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, wurde eine Notbetreuung eingerichtet.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat sich zur Entlastung der Eltern dazu entschlossen, die Elternbeiträge für die Krippen- und Hortbetreuung für alle im Kindertagesstättenbedarfsplan ausgewiesenen Betreuungseinrichtungen für den Monat April 2020 zu erlassen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen eine Notbetreuung erfolgt.

Durch die momentane Situation müssen viele Eltern anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder organisieren. Mit der Aussetzung der Beiträge bringt die Stadt Neustadt an der Weinstraße zum Ausdruck, dass sie für das gezeigte Verständnis der Eltern in dieser besonderen Situation dankbar ist.

Darüber hinaus werden in den kommunalen Kindertagesstätten auch die pauschalierten Beiträge für die Verpflegungskosten für diesen Zeitraum nicht erhoben.

Auch im Bereich der Kindertagespflege, also der Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen im häuslichen Umfeld, werden die Elternbeitragsforderungen für den gleichen Zeitraum ausgesetzt, sofern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Betreuung durch die Tagespflegeperson nicht in Anspruch genommen wurde.


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