Neustadt: Laborüberweisung für Testung (Abstrich) im Corona-Testzentrum Neustadt erforderlich

Geändertes Einzugsgebiet für in Frage kommende Testpersonen

Coronavirus Quelle: Pixabay
Coronavirus Quelle: Pixabay

Neustadt an der Weinstraße – Um im Neustadter Testzentrum getestet werden zu können, muss ein/e Patient/in vorab telefonisch eine Laborüberweisung bei der jeweiligen Hausarztpraxis oder der Bereitschaftspraxis anfordern. Die Praxen faxen die Überweisung dann direkt an das Testzentrum.

Durch die Neueröffnung eines weiteren Testzentrums im Landkreis Bad Dürkheim, in Grünstadt, ändert sich das Einzugsgebiet. Das Testzentrum in Grünstadt ist Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger im nördlichen Teil des Landkreises. Der südliche Teil des Landkreises sowie die Bürgerinnen und Bürger aus Neustadt an der Weinstraße werden weiterhin in Neustadt an der Weinstraße getestet.

Die Vorgehensweise selbst bleibt unverändert:

Menschen aus Neustadt an der Weinstraße oder den umliegenden Dörfern, die Krankheitssymptome, wie zum Beispiel Fieber, Husten, etc. haben und

  • sich in den letzten 14 Tagen vor Beschwerdebeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder
  • in den letzten 14 Tagen vor Beschwerdebeginn direkten Kontakt zu einer Person, mit dem Verdacht oder einer bestätigten Coronainfektion hatten oder
  • schwere Symptome wie, Atembeschwerden, Husten mit Luftnot und Fieber oder deutlich eingeschränkte Alltagsbelastbarkeit haben

nehmen telefonisch Kontakt zu unserem Bürgertelefon unter 06321 855 1891 (täglich von 07:00 – 18:00 Uhr) auf.

Erfolgt nach dem Abfrageschema ein Rückruf zur Terminvereinbarung, muss umgehend telefonisch eine Laborüberweisung beim jeweiligen Hausarzt oder der Bereitschaftspraxis angefordert werden. Die Überweisung wird direkt an das Testzentrum gefaxt. Auf dem Weg zum Testzentrum, soll möglichst der Kontakt zu anderen Personen vermieden werden.

Laborüberweisungen, die in Papierform direkt von den Patienten mitgebracht werden, können im Testzentrum nicht angenommen werden.

Patienten, die bereits einen Termin haben und von dieser neuen Vorgehendweise nichts wussten, werden nicht abgewiesen.


Weitere Fragen können gerne an das Bürgertelefon der Stadt Neustadt (Tel.: 06321 855 1891, täglich von 07:00 – 18:00 Uhr) gerichtet werden. Außerdem finden Sie weitere Informationen unter www.neustadt.eu.


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