Mannheim: Unterstützungsfonds der Mannheimer Bürgerstiftung

Rockt zu Hause (Foto: Capitol Mannheim)
"Rockt zu Hause"-Konzert am Freitag, 20.03.2020: v.l. Frank Schäffer, Sascha Krebs, Stephan Uhlmann, Sascha Kleinophorst (Foto: Capitol Mannheim)

Mannheim – Die ersten beiden ROCKT zu HAUSE Konzerte am vergangenen Wochenende waren ein voller Erfolg. Der Sinn dieser Konzerte, die bis zum Ende der Krise jeden Samstag im leeren Capitol stattfinden, ist die Unterstützung der freien Szene.

Um unbürokratisch und schnell finanzielle Hilfen bereitstellen zu können, hat die Bürgerstiftung Mannheim einen Unterstützungsfonds ins Leben gerufen, auf dem schon etliche Spenden eingegangen sind.

Mannheimer Bürgerstiftung
DE62 67050505 00399 61237

Jetzt gilt es diese Spenden an die Menschen zu vergeben, die schnell und unbürokratisch Hilfe benötigen:

Die Bürgerstiftung wird sich um die Organisation der Spendenvergabe kümmern:

Es kann nur die Summe verteilt werden, die über die Spenden eingegangen ist.
Gagenausfälle können nicht kompensiert werden. Hierfür soll es absehbar über das Kultusministerium Kompensationsmöglichkeiten geben, die Gespräche dazu laufen.
Aufwendungen, die der Grundsicherung dienen, werden unterstützt. Das kann ein Beitrag zum Einkauf von Lebensmitteln und Gebrauchsartikeln des täglichen Bedarfs sein. Es kann auch ein Teil der Miete übernommen werden oder die Kosten für Fahrkarten des ÖPNV. Auch die Übernahme einer Rechnung, die aufgrund der fehlenden Einnahme nicht gezahlt werden kann und deshalb Mahnkosten drohen, kann je nach Höhe teilweise oder voll übernommen werden. Auch wenn in dieser Situation der Kühlschrank kaputt geht, kann geholfen werden.

Was nicht unterstützt werden kann, sind nicht notwendige Anschaffungen aller Art, z.B. die Kosten für den nächsten Urlaub oder die Anzahlung für das neue Auto.
Das hier sind nur Beispiele, es gilt die Einzelfallbetrachtung.

Deshalb bittet die Bürgerstiftung darum, eine Mail an info@buergerstiftung-mannheim.de zu senden. Darin sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Adresse (Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Wohnsitz Mannheim)
  • Telefonische Kontaktdaten für notwendige Rückfragen
  • Kurze Beschreibung der künstlerischen Tätigkeit
  • Kurze Beschreibung der konkreten Notlage
  • Angabe der notwendigen finanziellen Unterstützung
  • Angabe der Bankverbindung

Alle eingehenden Mails werden schnellstmöglich abgearbeitet und Kontakt zum Antragssteller aufgenommen.


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