Rheinland-Pfalz: Grenzübertritt nur noch an festgelegten Übergängen zu Frankreich

Mainz – Angesichts der besorgniserregenden Ausbreitung des Corona-Virus haben viele europäische Staaten die Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt, um eine weitere Ausbreitung des Virus bestmöglich zu verlangsamen und einzudämmen.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium bereits am 16. März 2020 entschieden, von der Möglichkeit der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich Gebrauch zu machen. Mit Einführung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landesgrenzen ist der beidseitige Grenzübertritt zu Frankreich nur noch begrenzt, an festgelegten Grenzübergängen, zulässig.

Es handelt sich dabei um die Land-Grenzübergangsstellen Bienwald, Schweigen und Hornbach. Diese Grenzübergangsstellen werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch die Bundespolizei gesichert.

Bitte richten Sie sich dort auf längere Wartezeiten ein. Die weiteren Grenzübergangsstellen entlang der rheinland-pfälzischen Landesgrenze werden nunmehr mit sofortiger Wirkung ebenfalls vorrübergehend durch technische Sperren geschlossen. Ziel muss es sein, die Maßnahmen zur Einschränkung des grenzkontrollfreien Reisens innerhalb des Schengenraums zu verdichten und den unkontrollierten Grenzübertritt zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird das Land Rheinland-Pfalz die nicht notifizierten Straßenübergänge durch bauliche und technische Maßnahmen beidseitig sperren. Wir danken für Ihr Verständnis.


Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de.