Zweibrücken: Gerichte der Pfalz schränken den Sitzungsbetrieb ein

Zweibrücken – Das Pfälzische Oberlandesgericht hat die Amts- und Landgerichte der Pfalz gebeten, den Sitzungsbetrieb auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken und alle anderen Verhandlungstermine abzusagen.

Es gehe darum, die Gesundheit der einzelnen Mitarbeiter zu schützen, Infektionen zu vermeiden und trotzdem die wichtigsten Funktionen aufrecht zu erhalten. In der jetzigen Situation seien Einschränkungen unvermeidbar, sagte der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Bernhard Thurn.

Betroffen sind alle Verfahren, deren Durchführung nicht unaufschiebbar ist. Zu den grundsätzlich unaufschiebbaren Verhandlungen dürften vor allem Haftsachen, ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, Eilsachen – vor allem in familienrechtlichen Angelegenheiten – oder Strafsachen gehören, die bereits seit längerem verhandelt werden. Auch in eiligen Verfahren können Einschränkungen erfolgen. Die Entscheidungen über die Aufhebung von Terminen sind in richterlicher Unabhängigkeit durch die Richterinnen und Richter und in sachlicher Unabhängigkeit von den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu treffen.

Die Behörden bitten weiter darum, die Gerichtsgebäude nur in zwingend erforderlichen Fällen wie zum Beispiel bei der Ladung zu einem Termin zu betreten. Sofern Kontakt mit einem Verdachtsfall bestanden hat oder eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt worden ist, ist das Betreten von Gerichtsgebäuden untersagt und es wird zur Vermeidung von Rechtsnachteilen etwa bei der Versäumung eines Termins um eine vorherige Mitteilung per Telefon oder E-Mail gebeten.

Alle Besucher, die sonst gerichtliche Hilfe benötigen, werden gebeten, einen nicht unmittelbar dringenden Gerichtsbesuch nach Möglichkeit zu verschieben. Wegen flexibler Regelungen für Beschäftigte, um die notwendige Kinderbetreuung gewährleisten zu können, könnte es zudem zu Verzögerungen in den Bearbeitungszeiten kommen. Für die erforderlichen Maßnahmen wird um Verständnis gebeten.