Kreis Bad Dürkheim: Allgemeinverfügung Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)
Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)

Bad Dürkheim – Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Landkreis Bad Dürkheim ab morgen strengere Regeln für den Besuch in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Kreis Bad Dürkheim heute, 17.03.2020, erlassen.

„Die Maßnahmen dienen insbesondere dem Schutz vorerkrankter, älterer und im weitesten Sinne pflegebedürftiger Menschen“, so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.

Nach der Allgemeinverfügung dürfen Kontaktpersonen der Kategorien I und II oder Personen, die bereits nachweislich infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, bestimmte Einrichtungen nicht betreten. Hierzu zählen insbesondere Krankenhäuser, vollstationäre Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Wohneinrichtungen für ältere Menschen.

Die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html abrufbar.

Jede Patientin, jeder Patient bzw. Bewohnerin, Bewohner darf nur eine Besucherin oder einen Besucher, die nicht zu dem erwähnten Personenkreis zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Die Einrichtungen können Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt.

„Aktuell erhöhen sich täglich die Zahlen derer, die nachweislich am neuen Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt sind und auch die Zahl der begründeten Verdachtsfälle steigt an“, so Ihlenfeld. Es sei daher davon auszugehen, dass die zugrundeliegenden Infektionsketten weit verzweigt sind und es auch eine größere Zahl infizierter Personen gibt, die asymptomatisch sind, da man eine Ansteckung oft gar nicht bemerkt, weil diese ohne Symptome verläuft. „Die häufigen Symptome können auch für eine Erkältung oder einen grippalen Infekt gehalten werden.“ Es sei daher möglich, dass Besucherinnen und Besucher, die gar nicht wissen, dass sie krank sind oder ihre Symptome nicht in den Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bringen bzw. verharmlosen, besonders vulnerable Personen anstecken können.


Die genauen Bestimmungen sind in der Allgemeinverfügung auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kreis-bad-duerkheim.de abrufbar.


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