Hattersheim, Kelkheim: Hessische Anordnung gilt auch für Hochzeitsfeiern

Symbolbild, Polizei, Polizeistern, Polizeipräsidium Westhessen

Im Bereich Hattersheim am Main, sowie Kelkheim am Taunus Samstag 14.03.2020, 22:15 Uhr

Am 14.03.2020 wurde durch die Hessische Landesregierung aufgrund des Corona Virus eine weitere Verordnung herausgegeben, welche öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen ab einer tatsächlich vorhandenen, oder zu erwartenden Zahl von 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern verbietet.

Am Abend des 14.03.2020 wurden bei den Polizeistationen Kelkheim und Hofheim private Veranstaltungen bekannt, welche die Anzahl von hundert Teilnehmern überschritten.

Durch die eingesetzten Beamten konnte vor Ort Kontakt mit den Veranstaltern/Verantwortlichen aufgenommen werden. Bei den Veranstaltungen handelte es sich um Hochzeitsgesellschaften, mit teilweise bis zu 400 Gästen.

Nachdem die Verordnung den Teilnehmern bekannt gegeben wurde, gelang es durch die gute Zusammenarbeit zwischen den eingesetzten Beamten, Veranstaltern/Verantwortlichen, sowie den zahlreichen Gästen der Hochzeiten, die Veranstaltungen zeitnah, geordnet und ohne besondere Vorkommnisse zu beenden.