EU-Register für Arzneimittel-Webshops

Regierungspräsidium Darmstadt nimmt Meldungen entgegen

Darmstadt – Künftig sollen alle Arzneimittelversender in Europa ein einheitliches Siegel tragen: Das von der EU-Kommission entwickelte Versandhandelslogo, so das Regierungspräsidium Darmstadt, kann ab dem 26. Juni 2015 verwendet werden. Anders als das bisherige Logo des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist das EU-Siegel aber verpflichtend.

Ab dem 26. Oktober ist die Verwendung des Logos nicht nur für Apotheken – sondern auch für Drogerien und andere Anbieter, die so genannte freiverkäufliche Arzneimittel per Webshop verkaufen, zwingend erforderlich.

Dieses neue, gemeinsame europäische Versandhandelslogo zeigt den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass eine Apotheke, bzw. ein Versandhändler nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel über das Internet mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, berechtigt ist. Zudem lässt sich zukünftig auf den ersten Blick der Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist.

Das Logo muss laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) „gut sichtbar auf jeder Seite dargestellt werden, auf der Arzneimittel angeboten werden“. Außerdem muss es auf den Eintrag im Versandhandelsregister verlinken, das weiterhin vom DIMDI gepflegt wird. Verbraucher können sich durch Klick auf das Logo vergewissern, ob es sich um eine Apotheke mit Versandhandelserlaubnis oder einen Einzelhandelsbetrieb handelt, der der Überwachungsbehörde bekannt ist.

Entsprechende Meldungen von Betrieben nimmt in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt entgegen. Alle Apotheken mit Versandhandelserlaubnis wurden bereits entsprechend informiert. Bei den Einzelhändlern mit Sitz in Hessen, die einen Webshop im Internet betreiben, ist dies jedoch nicht ohne weiteres möglich, da diese der Behörde bislang nicht bekannt zu geben waren. Die Behörde bittet daher um Kontaktaufnahme per Mail (pharmazie@rpda.hessen.de).