Frankenthal: Allgemeinverfügung für Veranstaltungen in Frankenthal

Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)
Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)

Frankenthal – Die Stadtverwaltung Frankenthal erlässt aufgrund der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Coronavirus) eine Allgemeinverfügung für Veranstaltungen. Diese gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorerst bis einschließlich 30. April 2020 und regelt die Zulässigkeit der Durchführung von Veranstaltungen. Die Einhaltung kontrolliert der Bereich Ordnung und Umwelt der Stadt Frankenthal.

Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Die Verfügung wird daher auch erlassen, um einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern. So kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Auswirkungen auf städtische Veranstaltungen

Da Veranstaltungen ab 1.000 Personen ab sofort nicht mehr durchgeführt werden, um die Verbreitung des Virus aufzuschieben, wird der Frühjahrsmarkt (27. April bis 5. Mai) abgesagt. Das betrifft auch die Frühlingswiesen im Festzelt.

Ebenfalls abgesagt wird die für den 16. und 17. April geplante Mini-Olympiade in der Sporthalle Am Kanal.

„Wir bedauern sehr, Veranstaltungen absagen zu müssen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sehen wir aber keine Alternative. Bürgerinnen und Bürger bitten wir hierfür um Verständnis,“ so Bürgermeister Bernd Knöppel, Dezernent für den Bereich Ordnung und Umwelt.

Da die Allgemeinverfügung aktuell nur bis zum zum 30. April gilt, ist die Durchführung des Frankenthaler Strohhutfests (21. bis 24. Mai) aktuell noch nicht in Gefahr. Weitere Maßnahmen sind aber abhängig von den aktuellen Entwicklungen.

Der Wochenmarkt findet dienstags und freitags weiterhin statt.

Veranstaltungen ab 1.000 Personen

Die Allgemeinverfügung besagt, dass Veranstaltungen in geschlossen Räumen (Indoor-Veranstaltungen) sowie außerhalb geschlossener Räume (Outdoor-Veranstaltungen) mit einer erwarteten Gesamtzahl ab 1.000 Personen ab Samstag, 14. März, in Frankenthal nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

Veranstaltungen unter 1.000 Personen

Jeder Veranstalter hat auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu entscheiden, ob er die Veranstaltung durchführt oder nicht. Dies gilt auch für Privatpersonen und Vereine. Der Veranstalter hat im Falle der Durchführung die Einhaltung der Empfehlungen des RKI gegenüber der Stadtverwaltung schriftlich zu bestätigen.

Bei Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen ab einer Zahl von 200 Personen ist eine Liste zu erheben, in der Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt der Teilnehmer (Besucher, Servicepersonal, Musiker, Schauspieler usw.) notiert werden muss. Im Fall eines positiven Tests können so weitere Kontaktpersonen ermittelt werden. Die Listen müssen bis vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herausgegeben werden.

Weitere Details sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Quarantäneverfügung

In Verdachtsfällen und bei nachgewiesenen Erkrankungen erlässt die Stadt Frankenthal außerdem eine Quarantäneverfügung. Damit kann Bürgern für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 14 Tage) untersagt werden, die eigene Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Außerdem ist es den Betroffenen in diesem Zeitraum untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.

Weitere Details sind der Quarantäneverfügung zu entnehmen.

Infektionsrechtliche Anordnung

Auf Anraten des Gesundheitsamtes hat die Stadtverwaltung darüber hinaus eine infektionsrechtliche Anordnung für Alten- und Pflegeheime erlassen. Ab sofort dürfen Besucher, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem durch das Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben oder mit einem Erkrankten in direktem Kontakt standen, diese Einrichtungen nicht mehr betreten. Außerdem wird der Zutritt Personen untersagt, die Fieber haben, an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden oder von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind.

Weiteres Vorgehen

Mit diesen Maßnahmen folgt die Stadtverwaltung den Prinzipien der Risikoeinschätzung und den offiziellen Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, um einer schnellen Verbreitung der Lungenkrankheit COVID-19 (auch Corona-Virus genannt) entgegen zu wirken.

Städtische Veranstaltungen, die nicht unbedingt durchgeführt werden müssen (Bürgerempfänge, Ehrungen etc.) werden generell vorerst abgesagt oder verschoben.
Über weitere Maßnahmen wird jeweils aktuell unter Berücksichtigung der sich veränderten Lage entschieden.

Allgemeiner Hinweis

Für alle Einrichtungen gilt der Hinweis, dass häufiges Stoßlüften und ausführliches Händewaschen mit Seife sowie richtiges Verhalten bei Husten und Schnupfen, den besten Schutz bietet.

Stadtklinik

Ab Montag, 16. März, gestattet die Stadtklinik auf unbestimmte Zeit keine Besuche mehr im Haus. Mit dem Personal auf den Stationen kann ggf. über Ausnahmen für diese Regelung gesprochen werden.

Schulen

Aktuell ist noch keine Schule in Frankenthal geschlossen.
Eine Übersicht geschlossener Schulen sowie das Schreiben „Hinweise zum Vorgehen beim Schließen von Schulen“ findet man unter:
https://add.rlp.de/de/themen/schule/corona/

Stadtwerke schließen Verwaltung, Kundenzentrum und OstparkBad mit Sauna ab 13. März

Wegen der aktuellen Corona-Epidemie schließen die Stadtwerke ihre Verwaltung und das Kundenzentrum für Kunden und Gäste. Auch der Kassenautomat für Bareinzahlungen kann bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Kunden können ihre Anliegen aber weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal mit den Stadtwerken abwickeln. Die entsprechenden Kontaktinformationen können direkt auf der Startseite der Homepage des Energieversorgers nachgelesen werden.

Die Stadtwerke bitten Kunden, die turnusmäßige Ab-lesung ihrer Energie- und Wasserzähler selbst vorzunehmen. Ablesekarten werden hierzu an die entsprechenden Haushalte verteilt.
Auch das OstparkBad mit Sauna wird bis auf Weiteres geschlossen.

Hintergrund

Allgemeinverfügung der Stadt Frankenthal (Pfalz) gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148), i. V. m. § 2 Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10.03.2010 GVBl. S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341).

Die „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung
für Großveranstaltungen“ sind auf der Seite des RKI https://www.rki.de.

Erster bestätigter Corona-Fall in Frankenthal am 12. März
Ein weiterer bestätigter Fall im Rhein-Pfalz-Kreis einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal am 12. März geliefert.
Der 48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt. Auch dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.
Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen. https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Coronavirus/

Bereits Anfang März erste Veranstaltungen verschoben

Die Stadtverwaltung Frankenthal hat bereits Anfang März entschieden, drei geplante Veranstaltungen zu verschieben, da diese nicht unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden müssen. Darunter fallen die beiden für das Wochenende (7. und 8. März) geplanten Veranstaltungen – die Sportlerehrung am Samstag und das Internationale Frauenfrühstück am Sonntag. Auch die Feierstunde mit Ehrungen und Einbürgerungen am Montag (9. März) wird verschoben.

Neue Termine in Aussicht

Die Sportlerehrung soll voraussichtlich im Rahmen der Sportabzeichenverleihung am 9. Mai stattfinden.

Die Feierstunde mit Ehrungen und Einbürgerungen wird voraussichtlich am Montag (22. Juni) stattfinden.

Für das Internationale Frauenfrühstück wird es ein Alternativangebot im Rahmen des Internationalen Festes am 4. Oktober geben.

Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis:

Für Rückfragen:
Referat 10 – Beschlussorgane, Bürgerberatung, Gleichstellung
kornelia.barnewald@kv-rpk.de
Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein
Tel: 0621/5909-3330, Fax: -400

Wichtige Telefon-Nummern:

Patientenservice: 116 117

Hotline für Fragen zum Coronavirus

Telefonnummer: 0800 575 81 00

Erreichbar von

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/