Rheinland-Pfalz: Coronavirus – „Hygienemaßnahmen beachten und im Verdachtsfall immer zuerst zum Telefon greifen“

Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)
Symbolbild Coronavirus (Foto: Pixabay/iXimus)

Mainz – Information der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD).

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) breitet sich weiter aus. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) informieren, wie die Bevölkerung beim Verdacht einer Ansteckung vorgehen soll und welche Hygienemaßnahmen schützen.

Viele Menschen, die zurzeit an Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber leiden, machen sich Sorgen, dass sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten. Da es sich jedoch um die gleichen Symptome wie bei anderen Atemwegserkrankungen handelt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Beschwerden auf eine Grippe oder eine Erkältung zurückzuführen sind. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat eindeutige Kriterien festgelegt, bei deren Zutreffen ein Verdacht auf eine Infizierung mit dem Coronavirus besteht.

Zu einem Coronavirus-Test rät das RKI, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • Die Patientin oder der Patient fühlt sich krank oder hat im Bereich der Luftwege Beschwerden.
    UND
  • Die Patientin oder der Patient hatte innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Person, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert ist,

ODER

  • die Patientin oder der Patient hat sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI definierten Risikogebiet aufgehalten.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird Patientinnen und Patienten geraten, Ruhe zu bewahren. Erst wenn die Kriterien erfüllt sind, wird ein Test in Erwägung gezogen.

Bei Verdacht immer erst zum Telefon greifen

Treffen die Kriterien des RKI zu, gibt es für Betroffene zwei Möglichkeiten, wie sie weiter vorgehen können: Sie sollten bevorzugt die rund um die Uhr erreichbare Rufnummer 116117 (ohne Vorwahl) des Patientenservices 116117 wählen oder sich alternativ telefonisch mit ihrer Hausarztpraxis in Verbindung setzen.

KV RLP richtet ärztlichen Fahrdienst ein

Der Patientenservice 116117 stellt fest, ob es sich bei Anrufenden um Verdachtsfälle handelt. Ist dies der Fall, werden mobile Patientinnen und Patienten an Teststellen in Krankenhäusern oder Laboren verwiesen, die den Test durchführen können. Zu nicht mobilen Patientinnen und Patienten kommt ein Hausbesuchsdienst, den die KV RLP ab Mittwoch, 11. März 2020 einrichtet. Für einen Test ist zwingend eine ärztliche Überweisung notwendig.

„Mit dem Hausbesuchsdienst können wir Praxen, Krankenhäuser und Labore bei den Tests entlasten. Wir wissen, vor welchen Herausforderungen unsere Praxen derzeit stehen. Uns ist es ein großes Anliegen, zu unterstützen, wo wir können. Der Fahrdienst kann sicher Entlastung schaffen“, ist Dr. Peter Heinz, Vorsitzender des Vorstands der KV RLP, überzeugt. Dabei fahren mit Schutzkleidung ausgestattete Ärztinnen und Ärzte zu Betroffenen nach Hause und führen dort den Coronavirus-Test durch. Zur Testung wird eine Probe aus dem Rachenraum entnommen und anschließend zur Auswertung in ein Labor gebracht. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Hausbesuche erhalten nur Patientinnen und Patienten, die sich beim Patientenservice 116117 gemeldet haben, als möglicher Coronavirus-Verdachtsfall eingestuft wurden und nicht mobil sind.

Empfohlenes Vorgehen unbedingt einhalten

„Wir appellieren an die Bevölkerung, diese Schritte unbedingt einzuhalten. Denn so schützt man sich und andere und erspart sich unnötige Wege“, betont Dr. Peter Heinz, der selbst als Hausarzt arbeitet. Wer von den medizinisch geschulten Mitarbeitenden des Patientenservices 116117 oder der Hausarztpraxis einen Termin für einen Test erhalten hat, sollte auf dem Weg zur Teststelle oder zur Praxis möglichst den Kontakt zu anderen Personen vermeiden und einen Abstand von ein bis zwei Metern einhalten.

Mit Hygienemaßnahmen sich und andere schützen

„Jeder kann jedoch selbst einiges dazu beitragen, dass es erst gar nicht zu einer Ansteckung kommt“, informiert die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Da Coronaviren – wie andere Atemwegserkrankungen verursachende Viren – in der Regel über Tröpfchen aus den Atemwegen übertragen werden, gelten hier die gleichen vorbeugenden Hygienemaßnahmen wie etwa bei der Grippe. Äußerst wichtig ist eine gute Händehygiene. Dazu gehört das regelmäßige und gründliche Händewaschen. Wer seine Hände unter fließendem Wasser 20 bis 30 Sekunden mit Seife wäscht und mit einem sauberen Tuch abtrocknet, kann bedenkenlos auf das Verwenden von Desinfektionsmitteln verzichten. Denn diese werden viel dringender in den Praxen und Krankenhäusern benötigt. Außerdem sollte man vermeiden, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren. Zu beachten ist auch das Einhalten der Husten-Nies-Etikette. Das bedeutet, dass man in die Armbeuge bzw. in ein Papiertaschentuch husten oder niesen und sich dabei von anderen Personen abwenden sollte. Außerdem wird empfohlen, Großveranstaltungen zu meiden und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. „So kann jeder einzelne einen wichtigen Beitrag gegen eine schnelle Ausbreitung des Virus leisten“, sagt Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Man könne die Verunsicherung in der Bevölkerung verstehen, rufe aber dazu auf, nicht in Panik zu verfallen, sondern Ruhe zu bewahren.


Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Website des Patientenservices www.116117.de und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.bzga.de.