Oberbürgermeisterwahl: vorläufiges Endergebnis steht fest – Stichwahl notwendig

Wahlbeteiligung 43,73 %

Landau – Um 18.00 Uhr schlossen die Wahllokale und um 18.13 Uhr war der erste Stimmbezirk ausgezählt. Um 19.02 Uhr stand das vorläufige Endergebnis fest. Die Wahlbeteiligung lag bei bei fast 44 % (43,73%).

Das vorläufige Endergebnis:

Thomas Hirsch (CDU): 43,11 %
Dr. Maximilian Ingenthron (SPD): 34,46 %
Lukas Hartmann (Grüne): 10,97 %
Manfred Kassner (AfD): 2,73 %
Dr. Gertraud Migl (unabhängig): 8,73 %

Bei der Wahl konnte keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Aus diesem Grund findet am 28. Juni 2015 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind Thomas Hirsch (CDU) und Dr. Maximilian Ingenthron (SPD).

Aufruf zur Stichwahl des Oberbürgermeisters am 28. Juni 2015

Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Landau in der Pfalz am 14. Juni 2015 konnte keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Aus diesem Grund findet am 28. Juni 2015 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind Thomas Hirsch (CDU) und Dr. Maximilian Ingenthron (SPD).

Wahlberechtigt für die Stichwahl sind alle Landauerinnen und Landauer, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Landau haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer nicht mehr im Besitz seiner Wahlbenachrichtigung ist, kann am Wahlsonntag auch unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses – Unionsbürger unter Vorlage eines gültigen Identitätsausweises oder Reisepasses – wählen.

Wem es am 28. Juni 2015 nicht möglich ist, das Wahllokal zu besuchen, kann auch im Wege der Briefwahl wählen.

Diejenigen, die bereits für die Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese Unterlagen unaufgefordert zugesandt.

Auf der Rückseite der bereits zur Hauptwahl zugestellten Wahlbenachrichtigungen befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung über das Internet möglich. Hierzu steht auf der Homepage www.landau.de unter „Wahlen“ ein Formular zur Verfügung.

Falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, kann auch formlos ein Antrag per E-Mail (wahlen@landau.de) oder mündlich gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich an das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 8 im Erdgeschoss, wenden.

Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar: 
Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr, 
Donnerstag von 8.30 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr, 
Freitag 8.30 bis 12 Uhr.
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Samstag, den 20. Juni 2015 von 9 bis 11 Uhr geöffnet.
Am Freitag, den 26. Juni 2015 wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 28. Juni 2015,  Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.

Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt hierfür eine hierauf lautende schriftliche Vollmacht. In dem Antrag, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Dies ist gesetzlich so geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.

Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, 28. Juni 2015, 18 Uhr, im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl erfolgen.