Symbolbild, Gericht © falco on pixabay

Frankenthal – (hs) – Dem Angeschuldigten 23-Jährigen wird vorgeworfen, am 10.11.2019 in seiner Wohnung in Frankenthal, mit einem schweren Fäustel ohne rechtfertigenden Grund einmal gegen die linke Kopfseite und ein weiteres Mal heftig gegen den Hinterkopf seines Bekannten geschlagen zu haben. Der 18-Jährige erlitt dadurch Ein- und Unterblutungen in der linken Gesichtshälfte sowie eine blutende Kopfplatzwunde im Bereich des Hinterkopfs.

Der inzwischen 23-jährige Täter habe sich danach entschlossen seinen 18-jährigen Bekannten zu töten, um zu verhindern, dass dieser ihn wegen des Angriffs mit dem Hammer bei der Polizei anzeigen würde.

Der Angeschuldigte habe ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 13,5 cm ergriffen und mit dem Messer zwei Mal, in Tötungsabsicht, in Richtung des Halses seines Bekannten eingestochen.

Das Opfer erlitt neben einer oberflächlichen Schnittverletzung an der linken Schultervorderseite eine Stichverletzung an der linken Halsseite. Der junge Mann verstarb am Tattag um 23.45 Uhr an akutem Blutverlust, in Kombination mit einer Luftembolie infolge der ihm zugefügten Halsstichverletzung.

Gegen den inzwischen 23-jährigen Angeschuldigten, der sich seit November 2019 in Untersuchungshaft befindet, hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) kürzlich Anklage wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Der Angeschuldigte ist ausweislich der Anklageschrift, aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich. Er hat die ihm vorgeworfenen Taten nicht gestanden.

Das Landgericht Frankenthal, Schwurgericht, hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Erstmeldung 11.11.2019

Urteil Landgericht Frankenthal vom 17.08.2020