Ergebnisse der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren

Amt für Flurneuordnung informiert

Laudenbach (Obere Hassel) – Grundlage für die wertgleiche Abfindung geschaffen Das Amt für Flurneuordnung des Rhein-Neckar-Kreises ist bei der Bearbeitung des Flurbereinigungsverfahrens Laudenbach (Obere Hassel) einen großen Schritt weiter gekommen. Rund 50 Teilnehmer, also fast ein Drittel aller betroffenen Grundstückseigentümer, nutzten die Gelegenheit, sich am 10. Juni 2015 im Feuerwehrgerätehaus in Laudenbach umfassend über die Ergebnisse der Wertermittlung und den Stand des Flurbereinigungsverfahrens in der Laudenbacher Vorbergzone zu informieren.

Das Flurbereinigungsverfahren Laudenbach (Obere Hassel) wurde im Jahr 2011 angeordnet. Es umfasst eine Verfahrensfläche von fast 22 Hektar. Insgesamt nehmen rund 150 Eigentümer mit 250 Grundstücken am Verfahren teil. Matthias Wengert vom Amt für Flurneuordnung, der als Leitender Ingenieur maßgeblich für dieses Verfahren verantwortlich ist, erläuterte bei der Informationsveranstaltung, dass die Grundstücke im Rahmen der Flurbereinigung besser erschlossen werden sollen. Dadurch sollen die Eigentümer auch angeregt werden, ihre Grundstücke weiter zu pflegen um der zunehmenden Verbuschung Einhalt zu gebieten.

Darüber hinaus soll die Neuanlage eines Teils der Rebflächen eine zeitgemäße Bewirtschaftung ermöglichen. Dies trägt dazu bei, das für die Bergstraße typische Flächenmosaik – ein Mix aus blühenden Wiesen, Freizeitgrundstücken, Streuobstwiesen und Rebflächen – zu erhalten und die Ziele des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) "Blühende Badische Bergstraße" beispielhaft umzusetzen. Harry Roth, ausführender Ingenieur beim Amt für Flurneuordnung erklärte, dass die verschiedenen Böden im Verfahrensgebiet bestimmten Bodenklassen zugeordnet wurden, die wiederum in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen.

Maßgebend für die Angabe zur Bodenqualität ist die amtliche Bodenschätzung des Finanzamtes. Bei den Wertermittlungen in den Rebgebieten spielt zusätzlich noch die Lage zur Sonne und die Möglichkeit zur maschinellen Bewirtschaftung eine große Rolle. Für diese Kriterien ist ein Punktesystem erarbeitet worden, das die Grundlage für die Bewertung der Grundstücke durch einen Weinbausachverständigen bildete. Hieraus entstanden die Bodenwertkarten, die das bildliche Ergebnis der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren darstellen und zeigen, in welchen Bodenklassen das jeweilige Flurstück liegt. Zahlreiche Eigentümer nutzten bereits die Gelegenheit, sich bei den zuständigen Verfahrensbearbeitern über die Ergebnisse der Wertermittlung und die Flurbereinigung Laudenbach (Obere Hassel) zu informieren. Viele begrüßten dabei ausdrücklich, dass durch Verbesserungen am Wegenetz künftig eine bessere Erschließung ihrer Grundstücke erreicht wird.

Auch das Wertermittlungsverfahren selbst spielt in den Gesprächen eine große Rolle, schließlich ist es ein grundlegender Abschnitt im Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens, da dort die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene wertgleiche Abfindung geschaffen wird. In der Flurneuordnung wird nämlich nicht Fläche gegen Fläche oder Grundstück gegen Grundstück getauscht, sondern jeder Grundstückseigentümer mit Land von gleichem Wert abgefunden. Im Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens Laudenbach (Obere Hassel) ist deshalb die Wertermittlung einer der wichtigsten Verfahrensschritte. Jeder Teilnehmer sollte aus diesem Grund die ausgelegten Bewertungsergebnisse überprüfen, indem er die Bewertung seiner Grundstücke mit der Bewertung der anderen Flächen vergleicht. Während der sogenannten Offenlage vom 11. bis 26. Juni 2015 liegen die Unterlagen zur Wertermittlung, insbesondere die Bodenwertkarten, im Rathaus Laudenbach zur Einsichtnahme aus.

In diesem Zeitraum können Einwendungen gegen die Bewertung aller Grundstücke vorgebracht werden. Das Amt für Flurneuordnung des Rhein-Neckar-Kreises wird die Einwendungen dann überprüfen. Nach der Behebung von allen begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. In diesem Zusammenhang werden erneut die Bodenwertkarten im Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt, so dass sich jeder Teilnehmer nochmals über die Wertermittlung und mögliche Änderungen informieren kann.

Der Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht. Hiergegen besteht dann die Möglichkeit des Widerspruchs. Fragen zum Verfahren und zu den einzelnen Schritten beantwortet das Amt für Flurneuordnung des Rhein-Neckar-Kreises gerne auch telefonisch unter 07261 9466-5435.