SPEYER (ots) – 2.Folgemeldung vom 02.03.2020 – Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Frankenthal wurde der Verstorbene am 29.02.2020 im Institut für Rechtsmedizin in Mainz obduziert.
Die Obduktion ergab eine stumpfe Gewalteinwirkung als Todesursache.

1. Folgemeldung vom 29.02.2020: 

(ots) – Die Haftrichterin des Amtsgerichts Frankenthal hat heute Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags gegen einen
34-jährigen polnischen Staatsangehörigen erlassen.

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, einen ihm bekannten ebenfalls 34-jährigen polnischen Staatsangehörigen in seiner Wohnung in Speyer getötet zu haben.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.

(ots) – Folgemeldung 2 vom 02.03.2020 – Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Frankenthal wurde der Verstorbene am 29.02.2020 im Institut für Rechtsmedizin in Mainz obduziert. Die Obduktion ergab eine stumpfe Gewalteinwirkung als Todesursache.

Erstmeldung vom 28.02.2020:

(ots) – Am Nachmittag des 28.02.2020 kam es in einer Wohnung in Speyer vermutlich zu Streitigkeiten zwischen zwei männlichen Personen. In der Folge verstarb eine dieser Personen an seinen Verletzungen. Der Tatverdächtige konnte noch vor Ort festgenommen werden.