Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Balulicht © Fleimax on Pixabay

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in Limburgerhof – auch wenig kann Zuviel sein

Am Samstagmorgen, 29.02.2020, gegen 10:30 Uhr, stieß ein 78-jähriger Pkw-Fahrer beim Ausparken auf dem Parkplatz eines Discounters gegen ein dort geparktes Fahrzeug. Der Mann kam seinen Pflichten, seine Personalien dem geschädigten Fahrzeugführer zu übermitteln, nicht nach und verließ die Unfallörtlichkeit. Die alarmierte Polizeistreife konnte den Fahrer jedoch unweit des Unfallorts feststellen und zum Parkplatz zurück lotsen. Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die Beamten Atemalkoholgeruch bei dem Unfallverursacher fest – ein Schnelltest ergab 0,36 Promille: wenig, aber Zuviel. Aufgrund der Alkoholisierung sowie des Fremdschadens in Höhe von ca. 1600EUR wurde durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt nicht nur eine Blutprobe beim nunmehr Beschuldigten angeordnet, sein Führerschein wurde zudem beschlagnahmt. Den Pkw-Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Verbindung mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Es droht eine Geldstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ungebetene Gäste führen zu Körperverletzungen in Altrip

Am frühen Samstagmorgen, 29.02.2020, gegen 01:00 Uhr, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zweier Gruppen junger Menschen in Altrip. Eine Gruppe von ca. fünf Personen feierte einen Geburtstag in einem Anwesen in der Ludwigstraße, als plötzlich eine zweite – ungeladene – Gruppe von ca. neun Personen zu der Feierlichkeit erschien. Da sich unter den Feiernden zudem ein Fan von Waldhof Mannheim befand, die ungeladenen Gäste wiederum Anhänger des 1. FCK waren, spitzte sich die Situation entsprechend zu, sodass es zu zwei Körperverletzungen kam: Ein Beteiligter klagte über einen Schlag aufs Auge, einem zweiten sei die Lippe durch einen Schlag aufgeplatzt. Beide standen unter Alkoholeinfluss, sie waren 17 bzw. 18 Jahre alt.

Erneute Enkel-Trickbetrugs-Versuche – auch in abgewandelter Form – in Böhl-Iggelheim/Altrip

Am Freitag, dem 28.02.2020, kam es im Tagesverlauf einmal in Böhl-Iggelheim und dreimal in Altrip zum versuchten Betrug mittels „Enkel-Trick“: Die Betrüger meldeten sich telefonisch bei den lebensälteren Geschädigten, ohne ihren Namen zu nennen. Stattdessen erfolgten Fragen wie: „Kennst du mich nicht?“ Je nachdem, wie die Antwort ausfiel, gaben die Täter vor, der Enkel, der Sohn, der Schwager, der Schwiegersohn oder der Ehepartner des Enkels zu sein. Sodann wurde eine „Notsituation“ erklärt – man brauche Geld oder Schmuck, weil man einen schlimmen Unfall erlitten habe oder dringend eine Wohnung kaufen müsse. In den genannten Fällen waren die Angerufenen entsprechend misstrauisch und beendeten die Gespräche sehr schnell, sodass es zu keinem Schaden kam. Die Polizei rät daher besonders lebensälteren Menschen, misstrauisch und vorsichtig Anrufern gegenüber zu sein, die sich nicht zu Beginn des Telefonats mit ihrem Namen melden. Auch unbekannten Besuchern sollte ein gutes Maß an Misstrauen und Vorsicht entgegengebracht werden.

Beschädigte Fahrräder in Schifferstadt – Zeugen und Geschädigte gesucht

Am frühen Freitagmorgen, 28.02.2020, gegen 05:00 Uhr, meldete eine Zeugin eine Sachbeschädigung an Fahrrädern in der Nähe des Südbahnhofes im Ostring. Vor Ort wurden mehrere beschädigte Fahrräder festgestellt, die jedoch bislang keinem Geschädigten zugeordnet werden konnten. Die Polizeiinspektion Schifferstadt bittet daher sowohl Zeugen des Vorfalls als auch mögliche Geschädigte, sich unter der Tel.-Nr. 06235 4950 oder per Email unter pischifferstadt@polizei.rlp.de zu melden.

Lambsheim – Widerstand und Körperverletzung nach Ruhestörung

Am Freitagabend kommt es zu einer Lärmbeschwerde durch einen Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Lambsheim. Auslöser dafür sind eine 33-jährige Lambsheimerin und ein 28-jähriger Lambsheimer. Beide Personen bewohnen das gleiche Haus wie der Melder. Zudem sind beide stark alkoholisiert. Das Pärchen gerät vor Eintreffen der Polizei in Streit mit dem Melder. Im Verlauf des Streits will die 33-jährige Frau den Melder körperlich angreifen. Dieser setzt sich zu Wehr und flüchtet sich in seine Wohnung. Ihr 28-jähriger Lebensgefährte folgt dem Melder dorthin und versucht ihn, nachdem er gewaltsam in die Wohnung eindringt, ebenfalls anzugreifen. Nach Eintreffen der Polizei kommt es zu einem Angriff der 33-Jährigen gegen eine 24-jährige Polizeibeamtin. Die Polizeibeamtin wird leicht verletzt. Die 33-Jährige und ihr Lebensgefährte werden daraufhin fixiert und gefesselt. Beiden wird eine Blutprobe entnommen. Der 28-Jährige wird in Gewahrsam genommen. Es werden Ermittlungsverfahren u.a. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung gegen die beiden Personen eingeleitet.

Immer wieder werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von Gewalt. Die Taten reichen von Beleidigungen, über Drohungen, anspucken bis hin zu körperlichen Angriffen. Die Polizei duldet keine Gewalt. Nicht gegen Bürgerinnen und Bürger und nicht gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Jedwede Gewaltanwendung wird strafrechtlich verfolgt! Bei einer Widerstandhandlung drohen dem Täter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.