Homberg (ots) – Durch den Brand der Windkraftanlage am Körler Berg ist die K 158 zwischen Körle und Guxhagen-Albshausen gesperrt. Durch die Beamten der Polizeistation Melsungen wurde mehrfach festgestellt, dass die Absperrungen weggeräumt und zum Teil in den Graben geworfen wurden. Das Wegräumen der Absperrungen wird seitens der Polizei dringend untersagt. Das Beseitigen der Absperrungen stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB dar und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Aufgrund eines inzwischen vom Betreiber in Auftrag gegebenen Gutachtens besteht eine erhebliche Bruchgefahr der Rotorblätter. Ein Herabstürzen auf die Fahrbahn der K 158, ist aufgrund der Nähe der Windkraftanlage zur Straße, nicht auszuschließen. Es besteht eine erhebliche Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der K 158. Aus diesem Grund muss die K 158 weiterhin weiträumig abgesperrt bleiben. Auch die Feldwege um die Windkraftanlage müssen gesperrt bleiben. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde in Zuständigkeit des Schwalm-Eder-Kreises verhängt.

Wer die Absperrungen beseitigt und die gesperrte Straße befährt gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch nachfolgende Verkehrsteilnehmer. Ebenso ist es untersagt, die Wirtschaftswege rund um die Windkraftanlage zu befahren.

Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt von Albshausen über Guxhagen (B 83) nach Körle und zurück. Landkreis und Polizeidirektion bitten die aktuellen Verkehrsregelungen unbedingt zu befolgen. Die Polizei wird diesen Streckenabschnitt verstärkt kontrollieren und Verstöße ahnden.

Nach Auskunft der Betreiberfirma soll die Anlage abgebaut werden. Solange der Abbau aber noch nicht vorgenommen wurde, die Gefahr also noch nicht beseitigt wurde, muss der Gefahrenbereich abgesperrt bleiben. Landkreis, Polizeidirektion und die Gemeinde Körle haben den Betreiber wiederholt aufgefordert schnellstmöglich den Rück-, bzw. Abbau der Windkraftanlage voranzutreiben, sodass der Verkehr wieder wie gewohnt fließen kann.

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